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Gemeinde Kall

Projektaufruf: Digitalen und stationären Handel zusammendenken.

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Die Corona-Krise stellt den Handel mit seinen vielen kleinen Unternehmen und Geschäften vor noch nie dagewesene Herausforderungen. Mit finanziellen Soforthilfen und Kurzarbeitergeld können und konnten Abhilfe und Unterstützung geleistet werden. Soweit möglich, bewiesen stationäre Geschäfte vor Ort und der hiesige Online-Handel ihre Leistungsfähigkeit und stellten die Versorgung der Bevölkerung sicher. In Folge der Pandemie wurde aber auch schnell deutlich: Digitalisierung und Onlinehandel sind aus den Geschäftsprozessen nicht mehr wegzudenken, ja sogar ein ganz wesentlicher Faktor für die Zukunftsfähigkeit im harten Wettbewerb der Handelsbranche. Wer jetzt nicht digital aufgestellt ist, wird es künftig schwer haben, sich auf dem Markt zu behaupten.

Aus diesem Grund hat die Landesregierung beschlossen, die diesjährige Förderung mit einem Schwerpunkt auf die kurzfristig wirksame Unterstützung kleiner Handelsunternehmen zu setzen.    

Der Aufruf richtet sich ausschließlich an Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel mit Sitz eines Ladenlokals in NRW und mit einer Beschäftigtenzahl von 1–49 Personen und einem Umsatz bis 10 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von 10 Mio. €. Förderanträge können nur von einzelnen Handelsunternehmen gestellt werden. Das Handelsunternehmen existiert bereits mindestens seit dem 1. Januar 2020, weist einen relevanten Umsatz auf und besitzt eine längerfristige Perspektive.

Gefördert werden Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel, die sich unter Zuhilfenahme entsprechender IT-Dienstleistungen und/oder beratender Dienstleistung (einschließlich Schulungen) sowie der Anschaffung notwendiger Hard- und Software erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen. Die Überwindung digitaler Hemmnisse dient der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und dadurch mittelbar auch der Angebotsvielfalt und Funktionsfähigkeit unserer Handelsstandorte: Durch den Aufruf werden Kleinunternehmen befähigt, bei der Entwicklung der mit der Corona-Krise bedeutsamer gewordenen digitalen Geschäftsprozesse gegenüber größeren Unternehmen aufholen zu können. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Aufruf sind daher aufgefordert, die angestrebten digitalen Lösungen in Bezug zu den aktuellen Herausforderungen durch die Corona-Krise zu stellen.

Es gilt ein Fördersatz von 90 %. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 €.

Die Einreichfrist beginnt ab sofort und endet am 31.08.2020.

Den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung erhalten Sie über die Website  www.digihandel.nrw (Öffnet in einem neuen Tab). Sie müssen diesen Antrag in elektronischer Form beim Projektträger Jülich über die Adresse:   antragseingang_etnfz-juelichde mit dem Stichwort DIGIHANDEL (max. 25 MB) einreichen.

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