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Gemeinde Kall

Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe III

Dezemberhilfe

Um den von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, Vereinen und Einrichtungen durch die Krise zu helfen, kann seit Mittwoch, dem 25. November 2020, die außerordentliche „Novemberhilfe“ beantragt werden. Diese Hilfe wird nun aufgrund der Verlängerung der Schließungen ausgeweitet. Damit sollen auch für die Zeit der Maßnahmen im Dezember von diesen Schließungen betroffenen Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Hilfen zur Verfügung stehen.

Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, indirekt betroffene und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe.

Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet. Eine genauere zeitliche Aussage ist derzeit nicht möglich. Die Antragstellung wird wieder über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe ( www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de (Öffnet in einem neuen Tab)) erfolgen können. Zudem wird das Antragsverfahren wieder über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

Überbrückungshilfe III

Da in vielen Wirtschaftszweigen die Geschäftstätigkeit weiterhin nur eingeschränkt möglich ist, haben sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier außerdem darauf verständigt, die bisherige Überbrückungshilfe bis Ende Juni 2021 zu verlängern und noch einmal deutlich auszuweiten. Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um direkte Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro.

Einen genauen Überblick über die aktuell Eingerichteten Corona-Hilfen ermöglicht die Übersicht des Bundesfinanzministeriums:

Aktuelle Corona-Hilfen auf einen Blick

Weiterführende Informationen zu den aktuellen Corona-Hilfen finden Sie hier:  Umfangreiche Erweiterung der Corona-Hilfen (Öffnet in einem neuen Tab)

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Bildnachweise

  • Bundesministerium der Finanzen