Beschreibung
Jeder, der eine körperliche oder geistige Behinderung hat, kann bei Vorliegen bestimmter Beeinträchtigungsgrade (mindestens 50 %) einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Die Feststellung einer Behinderung sowie der Grad der Behinderung oder die Änderung des Grades der Behinderung erfolgt nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) im Rahmen eines Feststellungsverfahrens nach dem Schwerbehindertenrecht.
Details:
Zuständig für das Antrags- oder Änderungsverfahren ist der Kreis Euskirchen.
Der Antrag kann auch online im Portal ELSA gestellt werden. Ferner erhalten Betroffene im Portal Informationen zu gesetzlichen Regelungen, zum Schwerbehinderten-Ausweis und zu möglichen Hilfen für behinderte Menschen.
Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel längstens für fünf Jahre ausgestellt. Eine unbefristete Ausstellung ist nur möglich, wenn beim Inhaber eine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse und damit eine Änderung des Grades der Behinderung nicht zu erwarten ist.
Auf dem Schwerbehindertenausweis im alten Format gibt es Felder zur Eintragung der Gültigkeitsdauer. Ist der Ausweis bereits zweimal verlängert worden, ist kein Verlängerungsfeld mehr frei. Dann muss ein neuer Ausweis im Scheckkartenformat mit einem neuen Lichtbild beim Kreis Euskirchen beantragt werden. Auf dem neuen Ausweis gibt es keine solchen Felder zur Eintragung der Gültigkeitsdauer. Ist der Ausweis abgelaufen, muss ein komplett neuer ausgestellt werden. Unter Downloads finden Sie einen Antrag auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer oder Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises.
Die Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen im alten Format, die noch nicht abgelaufen sind, ist für die Bürger der Gemeinde Kall im Bürgerbüro möglich. Außerdem werden im Bürgerbüro Erstanträge/Änderungsanträge für die Feststellung einer Behinderung ausgegeben.
Kontakt: Kreis Euskirchen (Öffnet in einem neuen Tab), Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, Tel.: 02251-150