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Gemeinde Kall

Lohnsteuerangelegenheiten

Beschreibung

Seit dem 01.01.2011 ist die Zuständigkeit für Lohnsteuerangelegenheiten auf die Finanzämter übergegangen.

Für alle Änderungen im Hinblick auf Steuerklassen, Kinderfreibeträge, Lohnsteuerklassenbescheinigungen etc. ist das Finanzamt Schleiden zuständig.

Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Finanzamtes Schleiden erteilt werden.

Formulare für die Einkommensteuererklärung erhalten Sie im hiesigen Bürgerbüro oder im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung.

Anschrift und Erreichbarkeit:

Finanzamt Schleiden (Öffnet in einem neuen Tab), Kurhausstraße 7, 53937 Schleiden, Tel.: 02444-850

Erläuterungen und Hinweise