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Gemeinde Kall

Hausnummerierung

Neben dem Straßennamen ist die Hausnummer wichtigster Bestandteil der Lagebezeichnung einer Liegenschaft.

Beschreibung

Im § 126 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch), im § 14 OBG (Ordnungsbehördengesetz) und im Ortsrecht der Gemeinde Kall ist die Anbringung der Hausnummern geregelt, damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet und das Gebäude von Notarzt, Polizei usw. aufzufinden ist.

Meistens werden Hausnummern bei der Einreichung von Bauanträgen vergeben. Gelegentlich kommt es auch zu einer Umnummerierung der Hausnummer.

Für die Vergabe und Änderung von Hausnummern in der Gemeinde Kall ist das Ordnungsamt zuständig.

Erläuterungen und Hinweise