Eine Gewerbeanmeldung ist anzuzeigen bei
- Neuerrichtung eines Gewerbes bzw. Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
- Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes als übernehmende Person
- Eröffnung einer weiteren Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle
- Verlegung eines Gewerbebetriebes aus dem Bereich einer anderen Behörde
- Wechsel der Rechtsform
- Umwandlung nach UmwG (durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung)
Eine Gewerbeummeldung ist anzuzeigen bei
- Verlegung einer Betriebsstätte innerhalb des Bereichs der zuständigen Behörde
- Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind
- Änderung des Namens des Gewerbetreibenden
Eine Gewerbeabmeldung ist anzuzeigen bei
- vollständiger Aufgabe des Gewerbes
- Inhaberwechsel bei Fortbestehen des Betriebes, z. B. nach Verkauf, Erbfolge, Verpachtung usw.
- Wechsel der Rechtsform
- Umwandlung nach UmwG (durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung)
Welche Unterlagen Sie für eine Gewerbemeldung vorlegen müssen, hängt davon ab, welche Tätigkeit Sie ausüben wollen und welche Rechtsform Sie wählen. Die häufigste Form ist das Einzelunternehmen, das heißt, der Gewerbetreibende meldet das Gewerbe auf seinen Namen an. In diesem Fall müssen Sie einen Personalausweis mitbringen.
Wenn Sie eine eingetragene Firma sind, wird für die Anmeldung die entsprechende Handelsregistereintragung des Amtsgerichtes benötigt. Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform als auch eine Gewerbeanmeldung für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform abgeben. Handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, wie z. B. den Betrieb einer Gaststätte, Ausübung eines Bewachungsgewerbes, Immobilienverwaltung u. a., ist die entsprechende Erlaubnis vorzulegen. Bitte setzen Sie sich im Zweifelsfall mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Fall genau einordnen können.
Sind Sie ausländischer Mitbürger, bringen Sie bitte zur Gewerbeanmeldung Ihren Pass und eine gültige Aufenthaltserlaubnis mit.