Der Antrag kann formlos gestellt werden und muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname und Anschrift des Antragstellers
- Art, Ort und Datum der Veranstaltung
- Angabe, ob neben alkoholischen Getränken auch Speisen verabreicht werden
Bei größeren Veranstaltungen mit einer hohen Anzahl von Besuchern sind zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen. Dazu zählen u. a. Hygienevorschriften, Vorgaben des Jugendschutzes, Anzahl der Toiletten, Lärmschutzregelungen, verkehrsrechtliche Regelungen, bauliche Voraussetzungen, Brandschutzmaßnahmen, Sicherheits- und Ordnungsdienst.
Die Gaststättenbehörde steht Ihnen für Auskünfte, welche Genehmigungen und Erlaubnisse eingeholt werden müssen und wo diese beantragt werden müssen, gerne zur Verfügung.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall. Sie liegt zwischen 25,00 Euro und 200 Euro.