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Gemeinde Kall

Elektronischer Identitätsnachweis (eID-Karte)

Beschreibung

Seit dem 01. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID (electronic identification)-Karte) stellen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Mit der eID-Karte können Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen und ihre Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachweisen. Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie zum Beispiel Lichtbild, Unterschrift, Fingerabdrücke, Körpergröße und Augenfarbe.

Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.

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