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Gemeinde Kall

Beantragung eID-Karte

Mit der Online-Ausweisfunktion der eID-Karte EU können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher und einfach online ausweisen, beispielsweise, um digitale Behördengänge zu erledigen.

Beschreibung

Informationen rund um die Nutzungsmöglichkeiten des elektronischen Identitätsnachweises, die dafür benötigte Hard- und Software sowie die Online-Funktionalitäten sind vergleichbar mit denen des deutschen Personalausweises. Das Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat  hat die Anforderungen und Möglichkeiten im Personalausweisportal für Sie zusammengefasst.

Details

Die eID-Karte EU wird auf Antrag für die antragstellende Person ausgestellt, wenn diese zu dem o.a. Personenkreis zählt und das 16. Lebensjahr vollendet hat. In dem Antrag sind alle Tatsachen anzugeben, die zur Feststellung der Identität der antragstellenden Person notwendig sind. Karteninhaber ist die Person, für die die eID-Karte EU ausgestellt wurde. Niemand darf mehr als eine auf seine Person ausgestellte gültige eID-Karte EU besitzen.

Zuständig für die Entgegennahme des Antrages ist die Meldebehörde des Hauptwohnsitzes. Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, sind die deutschen Auslandsvertretungen für Sie zuständig. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss in jedem Fall persönlich vorsprechen.

Die eID-Karte EU wird ohne Lichtbild, Fingerabdrücke und Unterschrift erstellt. Sie wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Sie können jedoch bereits vor Ablauf der der Gültigkeit eine neue Karte beantragen.

Ist eine Eintragung auf dem Chip oder auf der eID-Karte selbst unrichtig geworden, sind Sie verpflichtet, die Karte in einem Bürgerbüro vorzulegen. Beim Empfang einer neuen                 eID-Karte EU ist die alte Karte abzugeben. Die eID-Karte EU ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Achtung: Die eID-Karte EU ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung und kann in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.

Verlust

Haben Sie die eID-Karte EU verloren oder verlegt? Dann rufen Sie umgehend die bundesweite Sperrnummer unter 116 116 an. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit.

Außerdem zeigen Sie den Verlust oder Diebstahl umgehend bei der ausstellenden Behörde an.

Erläuterungen und Hinweise