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Gemeinde Kall

Wohngeld

Beschreibung

Bürgerinnen und Bürger können schriftlich einen Wohngeldantrag stellen. Antragsvordrucke können über den folgenden Link am PC ausgefüllt und ausgedruckt werden oder telefonisch bzw. per E-Mail bei den unten stehenden Sachbearbeiterinnen angefordert werden.

Link zu Antragsformularen:

 https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld (Öffnet in einem neuen Tab)

Ebenfalls kann ein Antrag online gestellt werden. Über den Wohngeldrechner NRW („Wohngeldproberechner“) kann schnell und unkompliziert herausgefunden werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wie hoch dieser ist (ohne Gewähr). Der Wohngeldrechner berücksichtigt die seit dem 01.01.2022 in Kraft getretene Neuberechnung des Wohngeldes. Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden.

Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet.

Link zur Online-Antragstellung:

 https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW (Öffnet in einem neuen Tab)

Die Sachbearbeiterinnen stehen Ihnen weiterhin telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung: 

Gemeinden Kall und Nettersheim: Claudia Schmitz, Tel. 02441 888 18,  cschmitzkallde

Stadt Schleiden und Gemeinde Hellenthal: Katja Piana, Tel. 02441 888 17,  kpianakallde

Gemeinden Blankenheim und Dahlem: Nora Frauenkron, Tel. 02441 888 28,  nfrauenkronkallde 

Erläuterungen und Hinweise