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Gemeinde Kall

Ausstellung von Urkunden

Beschreibung

Personenstandsurkunden erhalten Sie beim registerführenden Standesamt

Geburtsurkunden: Bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes
Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunden: Bei dem Standesamt, bei dem Sie geheiratet haben
Sterbeurkunde: Bei dem Standesamt, wo der Sterbefall beurkundet wurde. 

Beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsurkunden erhalten Sie bei den o.a. Standesämtern.

Urkunden werden nach § 62 Personenstandsgesetz nur an folgende Personen erteilt:

Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge.

Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Ausstellung dieser Urkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können bzw. eine Vollmacht vorlegen können.

Antrag

Der Antrag muss persönlich oder schriftlich beim Standesamt der Gemeinde Kall gestellt werden.

Gebühren

Für die Ausstellung einer Urkunde entsteht eine Gebühr von 10,00 €, jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, die Hälfte der Gebühr.

Erläuterungen und Hinweise