Urkunden werden bei entsprechender Beurkundung ausgehändigt. Sollten Sie später weitere Ausfertigungen benötigen, erhalten Sie diese jederzeit bei dem Standesamt, wo die Beurkundung stattgefunden hat.
Details
Gebühren
Für die Ausstellung einer entsprechenden Urkunde ist gem. Anhang 1.5b, Tarifstelle 5b.4.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW eine Gebühr in Höhe von 10,00 € zu entrichten.