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Gemeinde Kall

Beurkundung von Sterbefällen

Beschreibung

Die Beurkundung eines Sterbefalls übernimmt in der Regel der von Ihnen beauftragte Bestatter, allerdings haben auch Sie – beispielsweise als Angehöriger - die Möglichkeit, den Sterbefall im zuständigen Standesamt beurkunden zu lassen.

Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. Personalausweise der/des Verstorbenen
  2. Geburtsurkunden der/des ledigen Verstorbenen
  3. Eheurkunde der/des verheirateten Verstorbenen
  4. Nachweis über die Auflösung der Ehe der/des verwitweten oder geschiedenen Verstorbenen
  5. Ärztliche Todesbescheinigung

Ausländische Urkunden müssen im Original mit Übersetzung vorgelegt werden.

Bei diesen Angaben handelt es sich um eine allgemeine Information. Insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen ist eine Vorsprache im zuständigen Standesamt erforderlich. Die Mitarbeiter des Standesamtes stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Erläuterungen und Hinweise