Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren ist, binnen einer Woche angezeigt werden.
Wenn Ihr Kind nicht im Krankenhaus geboren worden ist, melden Sie die Geburt wahrscheinlich selber im Standesamt an.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweise der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- Eheurkunde bei verheirateten Eltern
- Vaterschaftsanerkennung (wenn Sie nicht verheiratet sind und diese vorliegt)
- Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des Arztes
Bei diesen Angaben handelt es sich um eine allgemeine Information. Insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen ist eine Vorsprache im zuständigen Standesamt erforderlich. Die Mitarbeiter des Standesamtes stehen Ihnen gerne zur Verfügung.