Beschreibung
Beschreibung
Seit dem 01.11.2015 hat sich das Einwilligungsrecht zur Veröffentlichung von Jubiläen in ein Widerspruchsrecht geändert. Das heißt, wenn einer Veröffentlichung vorher nicht widersprochen wird, darf ein Altersjubiläum ab dem 70sten Lebensjahr alle 5 Jahre, und ab dem 100sten Lebensjahr jährlich an die Presse weitergegeben werden. Ein Ehejubiläum darf ab dem 50sten und jedes weitere Ehejubiläum an die Presse weitergegeben werden.