Beschreibung
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach Abs. 2 Satz 1 übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
- Familienname
- Vornamen
- gegenwärtige Anschrift
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) widersprochen haben. Der Widerspruch ist an die Gemeinde Kall, Bürgerbüro, Bahnhofstraße 9, 53925 Kall zu richten.