Beschreibung
Beschreibung
Jugendfischereischein
Personen zwischen 10 und 16 Jahren kann der Fischereischein als Jugendfischereischein erteilt werden und erfolgt mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Dieserberechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers..
Mit Vollendung des 13. Lebensjahres besteht die Möglichkeit zur Ablegung der Fischereiprüfung.
Bei der Erstausstellung wird 1 aktuelles Passbild benötigt und um Vorlage des Kinderreisepasses oder Personalausweises des Jugendfischereischeininhabers gebeten.
Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein
Die erste Erteilung eines Fischereischeines ist davon abhängig, ob der Antragsteller eine Fischereiprüfung bestanden und das 14. Lebensjahr vollendet hat (Ablegen der Prüfung ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich).
Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Kreis Euskirchen gestellt werden, woauch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren sind
Bei der Erstausstellung wird 1 aktuelles Passbild benötigt und um Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses gebeten. Ebenso muss der Nachweis über die bestandene Prüfung erbracht werden.