Für Ihren Antrag benötigen wir:
- alter Reisepass -falls vorhanden- Bei Verlust oder Diebstahl weisen Sie sich bitte durch Bundespersonalausweis, Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument aus. Bei Verlust sämtlicher Ausweispapiere ist die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich.
- Aktuelles Lichtbild (biometrietauglich)
Beantragen kann den Reisepass jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 Grundgesetz, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Für Kinder unter 18 Jahren ist für die Beantragung des Reisepasses das Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer/in) erforderlich. Ist die Ehe geschieden, benötigen Sie für den Antrag einen Sorgerechtsbeschluss. Besteht eine Betreuung, ist die sogenannte Bestellungsurkunde erforderlich. Beide Urkunden stellt das Amtsgericht aus.
Die Gebühr für den Reisepass (ePass) beträgt bundeseinheitlich 60 Euro, für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro.(32 Seiten) Ein Reisepass mit 48 Seiten kostet 82 Euro, für Personen unter 24 Jahren 59,50 Euro. Die Gebühr für den Expresspass (32 Seiten) beträgt 92 Euro, für den Expresspass (48 Seiten) 114 Euro. Personen unter 24 Jahren zahlen für den 32-seitigen Expresspass 69,50 Euro und für den 48-seitigen Expresspass 91,50 Euro. Die Gebühr für den vorläufigen ein Jahr gültigen Reisepass beträgt 26 Euro. Bei Beantragung oder Ausstellung der o. a. Passdokumente außerhalb der behördlichen Dienstzeiten verdoppelt sich die Gebühr.
Bitte beachten Sie: Für den Antrag ist Ihre eigenhändige Unterschrift erforderlich! Sie können sich daher nicht vertreten lassen!
Sie können auch eine Person durch schriftliche Vollmacht mit der Abholung beauftragen. Der alte Reisepass wird bei Aushändigung des neuen Passes eingezogen. Auf Wunsch kann er auch entwertet und als Andenken wieder mitgenommen werden.Sie können auch eine Person durch schriftliche Vollmacht mit der Abholung beauftragen. Der alte Reisepass wird bei Aushändigung des neuen Passes eingezogen. Auf Wunsch kann er auch entwertet und als Andenken wieder mitgenommen werden.
In der Regel können Sie mit einer Bearbeitungsdauer von 4 Wochen rechnen. In der Ferienzeit kann es unter Umständen länger dauern. Die Gemeinde Kall hat hierauf keinen Einfluss. In dringenden Fällen haben Sie zum einen die Möglichkeit, einen Expressreisepass zu beantragen. Bei Beantragung vor 11 Uhr erhalten Sie den Pass schon nach drei bis vier Werktagen. Die zweite Möglichkeit ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Der vorläufige Reisepass wird von der Gemeinde ausgestellt, die Gültigkeitsdauer beträgt allerdings nur ein Jahr.