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Gemeinde Kall

Führungszeugnis

Beschreibung

Bei einem „Auszug aus dem Bundeszentralregister“ oder landläufig auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, handelt es sich um eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen. Das Führungszeugnis kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden. Die Antragstellung für Personen vom 14. bis einschließlich des 17. Lebensjahres kann auch durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen. Benötigt wird das Führungszeugnis zum Beispiel bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines erlaubnispflichtigen Gewerbes. 

Details

Privatführungszeugnisse (Belegart N) werden in der Regel zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber benötigt. Diese werden nach Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz direkt an die Meldeanschrift gesendet.

Behördenführungszeugnisse (Belegart O) werden ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde ausgestellt. Diese enthalten neben den Eintragungen eines Privatführungszeugnisses auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Das Führungszeugnis wird nach Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz direkt an die betreffende Behörde gesendet. Auf Verlangen kann vor Übersendung Einsicht in das Führungszeugnis beim zuständigen Amtsgericht gewährt werden. (Belegart P)

Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich (z.B. Sportverein oder Schule) tätig werden wollen. Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der die anfordernde Stelle die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes bestätigt.

Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Wird eine Apostille oder Überbeglaubigung benötigt, erhalten sie alle Informationen auf den Seiten des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten.

Die Antragstellung kann persönlich oder online über das Portal des Bundesamtes für Justiz erfolgen. Für die online Beantragung benötigen Sie entweder einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.

Erläuterungen und Hinweise