Beschreibung
Arten der Führungszeugnisse:
Privatführungszeugnis:
Das Führungszeugnis wird für persönliche Zwecke benötigt, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber.
Führungszeugnis für behördliche Zwecke:
Das Behördenführungszeugnis dienst ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde(z.B. Erteilung einer Fahrerlaubnis, Gaststättenerlaubnis etc.). Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
Erweitertes Führungszeugnis:
Das erweiterte Führungszeugnis dient zur Prüfung der persönlichen Eignung für Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich (z.B. Schule, Sportverein).
Die schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle ist bei Antragstellung vorzulegen.
Europäisches Führungszeugnis:
Ein Europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt. Das Europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.