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Gemeinde Kall

Führungszeugnis

Ein polizeiliches Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die antragstellende Person vorbestraft ist oder nicht.

Dieses muss in verschiedenen Lebenslagen vorgelegt werden, sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes. Das Führungszeugnis ist entweder bei der Hauptwohnsitzbehörde oder über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz zu beantragen (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de).

Beschreibung

Arten der Führungszeugnisse:

 

Privatführungszeugnis:

Das Führungszeugnis wird für persönliche Zwecke benötigt, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber.

 

Führungszeugnis für behördliche Zwecke:

Das Behördenführungszeugnis dienst ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde(z.B. Erteilung einer Fahrerlaubnis, Gaststättenerlaubnis etc.). Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

 

Erweitertes Führungszeugnis:

Das erweiterte Führungszeugnis dient zur Prüfung der persönlichen Eignung für Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich (z.B. Schule, Sportverein).

Die schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle ist bei Antragstellung vorzulegen.

Europäisches Führungszeugnis:

Ein Europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt. Das Europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.

Erläuterungen und Hinweise