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Gemeinde Kall

Namensänderung

Im Standesamt werden nur Namensänderungen familienrechtlicher Art gemacht. Das heißt, verwitwete oder rechtskräftig geschiedene können Ihren Geburtsnamen oder den Namen, den Sie bis zu Bestimmung des Ehenamens geführt haben, wieder annehmen.

Der Antrag kann bei jedem Standesamt abgegeben werden, jedoch wird die Erklärung erst wirksam, wenn das Register führende Standesamt die Eintragung gemacht hat.

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