Bekanntmachungen
- Öffentliche Bekanntmachung über die Gültigkeit der Kommunalwahlen vom 13.09.2020PDF-Datei482,77 kB
- Bekanntmachung des Ergebnisses der Ratswahl der Gemeinde Kall am 13.09.2020 PDF-Datei1,12 MB
- Wahlbekanntmachung Stichwahl Landrat 2020PDF-Datei111,31 kB
- WahlbekanntmachungPDF-Datei73,52 kB
- Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge zur Kommunalwahl 2020PDF-Datei99,43 kB
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen in der Gemeinde Kall am 13.09.2020PDF-Datei26,03 kB
- Bekanntmachung für Unionsbürger, die von der Meldepflicht befreit sindPDF-Datei80,15 kB
- Änderungsbekanntmachung Aufforderung Wahlvorschläge.pdfPDF-Datei67,81 kB
- Kommunal-Wahl Infos in Leichter SprachePDF-Datei1,75 MB
- Bekanntmachung Korrektur der Bekanntmachung "Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Kall am 13.09.2020" vom 11.02.2020PDF-Datei7,24 kB
- Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Kall am 13. September 2020PDF-Datei23,39 kB
- Bekanntmachung über die Bildung von Stimmbezirken für die Kommunalwahlen 2020PDF-Datei269,46 kB
- Öffentliche Bekanntmachung über die Einteilung des Wahlgebietes in WahlbezirkePDF-Datei9,15 kB
- Bekanntmachung Beisitzer WahlausschussPDF-Datei300,03 kB
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe sind bis zum 22. August 2020 in der Gemeinde Kall durch die Deutsche Post AG zugestellt worden.
Wer keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, kann beim Wahlamt (02441 88827 oder 88811) nachfragen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann durch Briefwahl oder am Wahlsonntag im Wahllokal wählen. Die Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis bringen Sie bitte zur Wahl mit.
Das Wahlrecht kann auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigung ausgeübt werden.
Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen. Diese können beim Wahlamt der Gemeinde Kall beantragt werden. Anträge können gleichzeitig für die Kommunalwahl am 13. September 2020 und für die eventuelle Stichwahl am 27. September 2020 oder aber nur für eine der beiden Wahlen gestellt werden. Die einfachste Möglichkeit der Beantragung besteht darin, den Online-Antrag auszufüllen. Den Online-Antrag finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Kall unter www.kall.de.
Wer nicht die Möglichkeit hat, den Briefwahlantrag im Internet zu stellen, der kann selbstverständlich auch die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes benutzen und den dort aufgedruckten Wahlscheinantrag ausfüllen. Wer auch den Brief nicht mehr hat, kann einen formlosen Briefwahlantrag stellen. Die Anträge müssen entweder per Post an die Gemeindeverwaltung geschickt werden (Achtung: Porto nicht vergessen!) oder dort abgegeben werden.
Wer dennoch zum Wahlamt kommt, um Briefwahl zu beantragen, kann auch direkt vor Ort per Briefwahl wählen und alle Unterlagen dort lassen. Allerdings gelten hierfür aufgrund der Corona-Pandemie besondere Vorschriften.
Briefwahlanträge zur Kommunalwahl sollten daher möglichst kontaktlos beim Wahlamt abgegeben werden, d.h. durch Einwurf in den Briefkasten am Rathauseingang. Das gleiche gilt für die Rückgabe der roten Wahlbriefe.
Wichtig!!! Sollten Sie keine andere Möglichkeit sehen als die Briefwahlbeantragung im Wahlbüro, denken Sie bitte an Folgendes:
- beim Eintreten bitte die Hände desinfizieren
- bitte die Mindestabstände einhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
- bitte Wahlbenachrichtigung mitbringen
- bitte Personalausweis (oder Reisepass) mitbringen
- möglichst einen eigenen Kugelschreiber mitbringen
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind
montags – freitags: 8.00 – 12.30 Uhr
donnerstags: 14:00 - 18:00 Uhr
im Haus der Begegnung, Bahnhofstraße 11, 1. Etage, Schulungsraum der Bibliothek.
Änderung der Wahllokale
Die Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Kommunalwahl aus. Es sollen zur Umsetzung der Hygiene- und Abstandsregelungen möglichst große Räume für die Einrichtung der Wahllokale genutzt werden. Aufgrund dessen ergibt sich folgende Änderung der Wahllokale:
Wahl-/Stimmbezirk | bisheriges Wahllokal | neues Wahllokal |
1.0 Kall I | Ehemalige Schule Kall, Aachener Straße | Haus der Begegnung, Bahnhofstr. 11 |
2.0 Kall II | Ehemalige Schule Kall, Aachener Straße | Haus der Begegnung, Bahnhofstr. 11 |
3.0 Kall III | Grundschule Kall, Auelstraße | keine Änderung |
4.0 Kall IV | Kindergarten Kall, Hüttenstr. | Bürgerhalle Kall, Auelstr. 49 |
5.0 Kall V | Kindergarten Kall, Hüttenstr. | Bürgerhalle Kall, Auelstr. 49 |
6.0 Kall VI | Kindergarten Kall, Hüttenstr. | keine Änderung |
7.1 Kall VII | neuer Stimmbezirk | Ehemalige Schule Kall, Aachener Str. 51 |
7.2 Golbach | Kindergarten Golbach | keine Änderung |
8.0 Sötenich | Alte Schule, Schulstraße | keine Änderung |
9.1 Rinnen | Bürgerhaus Rinnen | keine Änderung |
9.2 Urft | Musikproberaum Urft | Haus Dalbenden, Urfttalstr. 2a, Urft |
10.0 Sistig | Kindergarten Sistig | Grundschule Sistig, Pfarrer-Berens-Str. 13 |
11.1 Krekel | Kindergarten Krekel | keine Änderung |
11.2 Steinfelderheistert | Bürgerhaus Steinfelderheistert | keine Änderung |
12.1 Wahlen | Feuerwehrgerätehaus Wahlen | keine Änderung |
12.2 Steinfeld | Pfarrhaus Steinfeld | Hermann-Josef-Kolleg, Herm.-Josef-Str. 4, Steinfeld |
13.0 Keldenich | Kindergarten Keldenich | keine Änderung |
14.1 Scheven | Kindergarten Scheven | Dorfsaal Scheven, Wallenthaler Str. 4 |
14.2 Wallenthal | Dorfgemeinschaftshalle Wallenthal | keine Änderung |
14.3 Dottel | Bürgerhaus Dottel | keine Änderung |
Kommunalwahl auch für Menschen mit Sehverlust barrierefrei
Am 13. September werden blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen. So steht es im Gesetz. Aber was bedeutet das praktisch?
Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben. Das funktioniert so:
Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um "ihre" Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.
Welche Kandidatin/welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt verraten akustische Stimmzettel. Dazu hat die Gemeinde Kall pro Wahlbezirk 0800er-Nummern eingerichtet, unter denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer freundlichen Computerstimme vorgelesen werden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.
Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen:
Im Rheinland beim Blinden- und Sehbehindertenverein Nordrhein unter Telefon: 02159 / 9655-0 oder Mail infobsv-nordrheinde
Es gibt auch die Möglichkeit, die Wahlbezirks-Rufnummer unter Eingabe der Postleitzahl bei der Telefonansage 0231 / 550 330 337 36 zu finden.
Alle Informationen finden Sie auch auf der Internetseite
Informationen in leichter Sprache
Wissen, wie man wählt. Infos in Leichter Sprache.
Kommunalwahl. Was ist das?
Kommune ist ein anderes Wort für Stadt oder Gemeinde.
Bei einer Kommunalwahl gibt es Wahlen in der Stadt/Gemeinde.
Die Bürger*innen sagen dann, wer in den Gemeinderat kommen soll.
Man sagt auch:
Die Bürger*innen wählen den Gemeinderat.
Alle Bürger*innen ab 16 dürfen wählen.
Wenn man noch keine 16 ist,
darf man noch nicht wählen.
Eine Kommunalwahl ist alle 5 Jahre.
Die nächste Kommunalwahl
ist am 13. September 2020.
Der Gemeinderat
Im Gemeinderat treffen sich die Bürger*innen,
die bei der Wahl gewonnen haben.
Sie reden über Sachen,
die für alle Menschen in der Stadt/Gemeinde wichtig sind.
Sie reden zum Beispiel darüber
was in der Stadt/Gemeinde gebaut werden soll.
welche Schulen es geben soll.
wo ein Kindergarten gebaut werden muss.
wie teuer Beerdigungen sind.
welche großen Feste die Stadt macht.
In Kall sind 28 Bürger*innen im Gemeinderat.
Man nennt diese Bürger*innen auch Politiker*innen.
Die Politiker*innen treffen sich mindestens 6 Mal im Jahr im Gemeinderat.
Die Ausschüsse
Es gibt im Gemeinderat auch kleine Gruppen,
die nur über ganz bestimmt Sachen reden.
Diese Gruppen nennt man auch Ausschüsse.
Es gibt zum Beispiel einen Ausschuss für Schule und Kindergärten.
(Ausschuss für Jugend, Senioren, Soziales, Kultur und Sport)
Dort spricht man
- über Kindergärten
- und andere Sachen, die für Kinder und Eltern wichtig sind.
Bürgermeister
Die Bürger*innen wählen bei der Kommunalwahl auch den Bürgermeister.
Bürgermeister kann auch eine Frau sein.
Dann sagt man Bürgermeisterin.
Der Bürgermeister ist der Leiter vom Gemeinderat.
Man sagt er: Er ist der Vorsitzende.
Der Bürgermeister ist auch der Chef von der Verwaltung.
Die Verwaltung ist im Rathaus.
Der Bürgermeister der Gemeinde Kall, Herr Hermann-Josef Esser ist bis zum Ende der nächsten Wahlperiode des Rates (im Jahr 2025) gewählt.
In Kall wird daher am 13. September 2020 kein Bürgermeister gewählt.
Kreistag und Landrat
Die Bürger*innen wählen bei der Kommunalwahl auch den Kreistag.
Der Kreistag ist so ähnlich wie der Gemeinderat.
Im Kreistag treffen sich Bürger*innen aus dem ganzen Landkreis.
Sie reden über Sachen,
die für alle Menschen im Landkreis wichtig sind.
Unser Landkreis heißt Kreis Euskirchen.
Im Kreis Euskirchen gibt es viele Städte, zum Beispiel
Euskirchen,
Mechernich,
Schleiden,
Bad Münstereifel.
und kleinere Gemeinden wie zum Beispiel
Nettersheim
Blankenheim
Dahlem
Hellenthal
Der Leiter vom Kreistag heißt Landrat.
Landrat kann auch eine Frau sein.
Dann sagt man Landrätin.
Die Bürger*innen wählen bei der Kommunalwahl auch den Landrat.
Nochmal kurz zusammengefasst
Bei einer Kommunalwahl wählen die Bürger*innen.
Sie wählen
den Gemeinderat,
den Kreistag.
den Landrat.
Alle Bürger*innen ab 16 dürfen wählen.
Die Wahl ist alle 5 Jahre.
Die nächste Kommunalwahl
ist am 13. September 2020.
Wie wählt man?
Jeder Wähler bekommt einen Brief.
Dieser Brief kommt ein paar Wochen vor der Wahl.
Diesen Brief nennt man auch: Wahl-Benachrichtigung.
Auf dem Brief steht eine Adresse.
Die Adresse ist von dem Ort
wo man wählen kann.
Den Ort nennt man auch: Wahllokal.
Am 13. September 2020 geht man zum Wahllokal.
Man kann ab 8 Uhr morgens kommen.
Um 18 Uhr abends macht das Wahllokal zu.
Danach kann man nicht mehr wählen.
Man muss seinen Personalausweis mitbringen.
Den Personalausweis und die Wahl-Benachrichtigung
muss man im Wahllokal vorzeigen.
Stimmzettel
Man bekommt dann 3 Stimmzettel.
Ein Stimmzettel ist für
die Wahl vom Landrat.
Auf dem Stimmzettel stehen Namen von Männern und Frauen,
die Landrat werden wollen.
Man nennt sie auch: Kandidaten.
Die zwei anderen Stimmzettel sind für
die Wahl vom Gemeinde-Rat,
die Wahl vom Kreistag.
Auf jedem Stimmzettel stehen Namen von Parteien.
Mit den 3 Stimmzetteln geht man in die Wahl-Kabine.
Die Leute im Wahllokal zeigen einem die Wahl-Kabine.
Dann wählt man.
Wählen
Das ist ganz einfach:
Man macht auf jedem Stimmzettel ein Kreuz.
Das Kreuz macht man bei der Partei oder dem Kandidaten,
den man wählen möchte.
Hinter jeder Partei und jedem Namen ist ein kleiner Kreis.
Das Kreuz macht man in den Kreis.
Es gibt wichtige Regeln:
Auf jedem Stimm-Zettel darf man nur ein Kreuz machen.
Man muss das Kreuz ganz genau erkennen.
Man darf nichts auf den Stimmzettel schreiben.
Man darf nur das Kreuz machen.
Man muss das Kreuz alleine machen.
Keiner darf zusehen.
Das nennt man auch: geheime Wahl.
Keiner kann einem vorschreiben,
wen oder was man wählen soll.
Man kann wählen,
wen oder was man will.
Das nennt man auch: freie Wahl.
Wenn man die Kreuze gemacht hat,
muss man die Stimmzettel zusammenfalten.
Niemand darf sehen,
was man angekreuzt hat.
Die Stimmzettel kommen dann in eine Wahl-Urne.
Eine Wahl-Urne ist ein großer Kasten mit einem Schlitz.
Die Stimmzettel wirft man in den Schlitz.
Dann ist man fertig und hat gewählt.
Darf man anderen beim Wählen helfen?
Man darf Anderen nur beim Wählen helfen,
wenn er wirklich Hilfe braucht,
wenn er um Hilfe bittet.
Helfen darf man zum Beispiel
Blinden,
Menschen, die nicht lesen können.
Menschen, die gelähmt sind.
Die Leute im Wahllokal können sagen,
was OK ist.
Man kann Sie fragen,
ob man einem Anderen helfen darf.
Was passiert nach der Wahl?
Um 18 Uhr zählen die Leute in dem Wahl-Lokal die Stimmen:
Sie holen alle Zettel aus der Wahl-Urne.
Sie ordnen die Zettel.
Sie zählen die Kreuze
für jeden Kandidaten
und für jede Partei.
Dabei darf jeder zusehen.
Wenn die Leute im Wahllokal fertig sind,
haben sie ein Ergebnis.
Das Ergebnis schicken sie ins Rathaus.
In Kall gibt es 20 Wahllokale.
Im Rathaus sind Leute,
die die Ergebnisse aus allen 20 Wahllokalen zusammenrechnen.
Wenn Sie fertig sind,
haben Sie das End-Ergebnis.
Dann sind alle gewählt:
der Gemeinderat,
der Kreistag,
der Landrat.
Dann ist die Kommunalwahl vorbei.
Vergangene Wahlen in Kall
Kontakt
Kontakt
Ort
Frau Irene Emons
Teamleitung
Raum 27
Rathaus Kall
Bahnhofstraße 9
53925 Kall
Zeiten
Gemeindeverwaltung
Montags – freitags 8.00 Uhr – 12.30 Uhr;
donnerstags 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Bürgerbüro
zusätzlich
donnerstags bis 19.00 Uhr