Der Bürgermeister & seine Stellvertreter
Der Bürgermeister wird unmittelbar von den Bürgern für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Da der bisherige Bürgermeister vor Ende seiner Amtszeit ausgeschieden ist, wurde Herr Hermann-Josef Esser bis zum Ende der nächsten Wahlperiode des Rates (2025) gewählt. Er ist zuständig für die Leitung der Verwaltung, die Leitung der Ratssitzungen und die Repräsentation der Gemeinde.
Der Gemeinderat und Ausschüsse
Die Mitglieder des Gemeinderates werden von den wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die letzte Wahl fand am 13. September 2020 statt.
Dem Gemeinderat obliegen die Grundsatzentscheidungen der Gemeinde. Darunter fallen vor allem der Erlass der Haushaltssatzung und der übrigen Satzungen sowie die Festsetzung der öffentlichen Abgaben.
Die Ausschüsse der Gemeinde
In der Sitzung am 3. November 2020 hat der Rat der Gemeinde Kall folgende Ausschüsse gebildet:
Die Ausschüsse entscheiden in den Angelegenheiten, die der Rat ihnen übertragen hat; im übrigen bereiten sie die Beschlüsse des Rates vor.
Ortsvorsteher
Die Gemeinde Kall ist in 10 Bezirke aufgeteilt. Für jeden Bezirk wurde vom Rat der Gemeinde ein Ortsvorsteher gewählt. Der Ortsvorsteher hat die Belange seines Bezirks gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Im Rahmen dieser Aufgabe ist er jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden aus seinem Bezirk aufzugreifen und an den Rat oder an den für die Entscheidung der Angelegenheit zuständigen Ausschuss weiterzuleiten. Der Bürgermeister kann den Ortsvorsteher mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragen. Der Ortsvorsteher führt diese Geschäfte in Verantwortung gegenüber dem Bürgermeister durch.