Das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagement NRW – NKFG NRW) vom 24.11.2004, in Kraft getreten mit dem 01.01.2005 bildet die gesetzliche Grundlage für den NKF-Reformprozess. Spätestens zum 01.01.2009 mussten alle Kommunen in NRW auf das NKF umstellen, so auch die Gemeinde Kall. Es handelte sich um ein Artikelgesetz und führte zu entsprechenden Änderungen der Gemeindeordnung (GO NRW) und der Gemeindehaushaltsverordnung. Zielsetzung der NKF-Einführung ist die Umstellung des Finanzwesens der Kommunen vom bisherigen Geldverbrauchskonzept zum Ressourcenverbrauchskonzept. Die bisherige Kameralistik erfasste Einnahmen und Ausgaben, d.h. Erhöhungen und Verminderungen des Geldvermögens. Künftig stellen die Erträge und Aufwendungen die zentralen Steuerungsgrößen dar. Der Werteverzehr des Vermögens wird als Abschreibungsaufwand erfasst.
Die Auswirkungen des wirtschaftlichen Handelns der Gemeinde werden wesentlich transparenter als bisher und über die Ergebnisrechnung und Bilanz offengelegt. Das neue Buchungssystem ist angelehnt an die kaufmännische Buchführung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), d.h. sie berücksichtigt darüber hinaus kommunalspezifische Aufgaben und Ziele. Der Haushalt 2009 wird in einer ganz neuen und für die Bürgerinnen und Bürger, viele Ratsvertreterinnen und Ratsvertreter aber auch für die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung unbekannten Form vorgelegt. Dies ist eine Herausforderung, der sich alle Beteiligten zu stellen haben. Weitere ausführliche Erläuterungen zum neuen NKF-Haushalt sind dem Vorbericht und dem Plan selbst zu entnehmen.