Nur wenige Tage nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat für ein Aufbauhilfegesetz 2021 für die betroffenen Regionen der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Höhe von 30 Milliarden Euro können Betroffene in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Für den Wiederaufbau stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 13. September 2021 die dazugehörende Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht.
Achtung: Die Antragsfrist wurde verlängert. Anträge für die Wiederaufbauhilfe kann man nun bis zum 30. Juni 2026 stellen. Die Bewilligungsfrist für die Auszahlung der Gelder wurde ebenfalls um drei Jahre verlängert - bis Ende 2030.
Aufbauhilfe des Landes NRW
Hier finden Sie weitere Informationen zur Aufbauhilfe 2021 des Landes NRW