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Gemeinde Kall

Aufbauhilfe des Landes NRW

Hier finden Sie weitere Informationen zur Aufbauhilfe 2021 des Landes NRW

Nur wenige Tage nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat für ein Aufbauhilfegesetz 2021 für die betroffenen Regionen der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Höhe von 30 Milliarden Euro können Betroffene in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Für den Wiederaufbau stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 13. September 2021 die dazugehörende Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht.

Achtung: Die Antragsfrist wurde verlängert. Anträge für die Wiederaufbauhilfe kann man nun bis zum 30. Juni 2026 stellen. Die Bewilligungsfrist für die Auszahlung der Gelder wurde ebenfalls um drei Jahre verlängert - bis Ende 2030.

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