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Gemeinde Kall

Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall

Der Rat der Gemeinde Kall hat am 30.09.2003 beschlossen, für das Gemeindegebiet einen neuen Flächennutzungsplan (FNP) aufzustellen, um die räumliche Entwicklung der Gemeinde auf eine neue bauleitplanerische Grundlage zu stellen. Planungsziel war eine umfassende Überarbeitung des alten Flächennutzungsplanes aus dem Jahre 1973, der bis zum Neuaufstellungszeitpunkt inzwischen 28 Änderungen im formellen Verfahren und 5 Berichtigungen erfahren hatte.

 

Mit dem neuen Flächennutzungsplan soll die Entwicklung in der Gemeinde Kall für die künftigen 20-25 Jahre neu festgelegt und die städtebauliche Weiterentwicklung der Gemeinde als leistungsfähiger Wohn-, Gewerbe- und Dienstleistungs-Standort gefördert werden.

 

Die abschließende Beschlussfassung über den neuen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall wurde in der Sitzung des Rates der Gemeinde Kall am 17.11.2015 (Feststellungsbeschluss) gefasst. Nach  der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln am 11.05.2016 wurde der neue Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall mit der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung am 12. August 2016 wirksam.

 

Zum Inhalt des Flächennutzungsplans:

Der Inhalt des Flächennutzungsplanes ist in § 5 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Als sog. „Vorbereitender Bauleitplan“ stellt der Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen dar. Die Ausweisungen des Flächennutzungsplanes sind in aller Regel nicht flächenscharf, d.h. sie beziehen sich nicht auf geometrisch genau festlegbare einzelne Grundstücke bzw. Grundstücksteile. Eine Präzisierung der flächigen Darstellung und weitergehende Festlegungen bleiben der nachfolgenden Planungsebene der sogenannten „verbindlichen Bauleitplanung“ vorbehalten (i.d.R. durch Aufstellung von Bebauungsplänen oder auch Ortslagenabgrenzungssatzungen). Anders als der Bebauungsplan kennt der FNP keine „Festsetzungen“, sondern nur „Darstellungen“ (sowie „Kennzeichnungen“, „Nachrichtliche Übernahmen“ und „Vermerke“).

Frau Monika Keutgen
Teamleitung

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