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Gemeinde Kall

Verkauf eines Baugrundstückes in der Ortslage Wahlen

Die Gemeinde Kall veräußert das voll erschlossene Baugrundstück Gemarkung Wahlen, Flur 5, Flurstück 36 gelegen in der Ortslage Wahlen, groß: 870 m², zum Höchstgebot – mindestens jedoch zum Bodenrichtwert von 45,00 Euro/m² - an interessierte Bürger/-innen aus der Gemeinde Kall.

Alle mit dem Verkauf verbundenen Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers.

Im notariellen Kaufvertrag wird festgeschrieben, dass das Grundstück innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren (ab Umschreibung im Grundbuch) mit einem Wohnhaus zu bebauen ist und im unbebauten Zustand nicht an dritte weiterveräußert werden darf. Die Kosten für eine eventuelle Rückabwicklung des Kaufvertrages gehen zu Lasten des Erwerbers.

Angebote sind schriftlich in einem verschlossenen Briefumschlag bis zum Januar 2022 an die Gemeinde Kall, Der Bürgermeister, Bahnhofstraße 9, 53925 Kall zu richten.

Für Rückfragen steht Ihnen meine Mitarbeiterin Frau Kurth (E-Mail:  lkurthkallde / Telefon: 02441/888-45) zur Verfügung.

Kall, im Dezember 2021

Hermann-Josef Esser

     Bürgermeister

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