Rund ein halbes Jahr ist nun seit der Unwetterkatastrophe am 14./15.Juli 2021 vergangen
Die Gemeinde Kall befindet sich auch nach einem halben Jahr immer noch inmitten der Krisenbewältigung. Seit dem ersten Tag der Flut kümmert sich die Verwaltung neben der Aufrechterhaltung des normalen Tagesgeschäfts und der Abwicklung vieler beschlossener Projekte um die Versorgung der Betroffenen Menschen und um die individuellen Hilfsanfragen.
Die Versorgung mit Wohnraum hat nach wie vor dabei äußerst hohe Priorität. Ein großer Dank geht an alle Vermieter, die dem Aufruf gefolgt sind, Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Nachdem auch alle verfügbaren Plätze in Asyl- und Obdachlosenunterkünften für die akute Unterbringung von Flutopfern belegt waren und auch auf dem freien Wohnungsmarkt keine Angebote mehr in Betracht kamen, musste schnell eine alternative Lösung zur Unterbringung der noch Wohnungssuchenden gefunden werden. In Zusammenarbeit mit der Zentralwohlfahrtstelle der Juden in Deutschland (ZWST), die Spendenmittel von „Aktion Deutschland Hilft (ADH)“ verwaltet, wurde auf Hochtouren daran gearbeitet, Tiny-Houses in der Gemeinde Kall als Unterbringungsmöglichkeit noch vor Weihnachten aufzustellen.
Weiterhin übernimmt die Verwaltung die Vermittlung zwischen Wohnungssuchenden und Vermietern. Wohnungsanfragen und -angebote nimmt die Verwaltung nach wie vor jederzeit gerne entgegen.
Für sonstige Hilfsanfragen können sich Betroffene ebenfalls an die Verwaltung wenden. In allen Fällen wird versucht, bedarfsorientierte Hilfe anzubieten und die Betroffenen mit dem jeweils Notwendigen auszustatten.
Aktuelles zu den Tiny-Houses als Unterkunft für Hochwasserbetroffene
Zwischenzeitlich konnten alle zehn gespendeten Tiny-Houses zur Unterbringung von Betroffenen des Hochwassers aufgestellt werden. Innerhalb von nur rund einem Monat ist es den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit den beteiligten Firmen und Versorgern gelungen, alle zehn Mobilheime bezugsfähig herzurichten. Die einzelnen Häuser wurden an insgesamt drei Standorten als kleinere „Wohnparks“ errichtet. Insgesamt vier Häuser wurden auf dem Gelände der ehemaligen Grillhütte „Auf dem Fels“ und jeweils drei Häuser im Bereich „Im Vogtpesch, Neuer Markt“ und „Im Sträßchen“ errichtet. Noch vor Weihnachten wurden die ersten vier Wohneinheiten „Auf dem Fels“ durch betroffene Personen bzw. Familien bezogen. Die übrigen Tiny-Houses werden zurzeit vermittelt bzw. im Laufe des Januars belegt werden. (Eine gesonderte ausführliche Pressemitteilung bzw. Berichterstattung zu diesem Thema erfolgt in den nächsten Tagen).
An dieser Stelle möchte sich die Gemeindeverwaltung nochmals in aller Form für die großzügige Spende i.H.v. rd. 1 Millionen Euro bei der Aktion Deutschland Hilft bedanken.
Spendengelder, Antragsverfahren für Private
Neben der überwältigen Hilfsbereitschaft der vielen freiwilligen und ehrenamtlichen Helfer gingen regelmäßig auch Geldspenden bei der Gemeindekasse Kall ein.
Bis zum 31.12.2021 gingen bei der Gemeinde Kall rd. 545.000 € an allgemeinen Spendengeldern von Privatpersonen und Firmen für die Betroffenen der Unwetterkatastrophe ein. Auch im neuen Jahr sind wieder Spenden eingegangen. In Abstimmung mit den im Gemeinderat vertretenen Fraktionen wurde sich in einem ersten Schritt dazu entschieden, einen Teil der Spendengelder möglichst schnell und unkompliziert an Betroffene weiterzuleiten. Es wurde beschlossen, die Soforthilfen des Landes pauschal um 10% aus den Spendengeldern aufzustocken. Bis Ende August 2021 wurden rd. 132.000 € an Betroffene ausgezahlt. Somit konnte über 600 Haushalten ohne ein aufwendiges Antragsverfahren und zeitintensiver Einzelprüfungen geholfen werden.
Die übrigen Spendengelder sollen in Abstimmung zwischen Rat und Verwaltung als Ergänzung der „Aufbauhilfe 2021 des Landes NRW für Privatpersonen“ ausgezahlt werden. Betroffene des Hochwassers, die einen Bewilligungsbescheid von der Bezirksregierung Köln erhalten haben, können eine weitere oder erstmalige Zuwendung aus den Spendengeldern der Gemeinde Kall beantragen. Voraussetzung ist, dass die Schadenssumme nachweislich noch nicht zu 100 % gedeckt ist. Alle Arten von Zuwendungen (Aufbauhilfe 2021, Soforthilfe NRW, Versicherungsleistungen, Drittmittel aus Spenden, private Zuwendungen, etc.) sind dabei zu berücksichtigen. Dadurch soll eine Über-Förderung vermieden werden.
Die Höhe der Zuwendung der Gemeinde Kall orientiert sich am individuellen Betrag der Soforthilfe des Landes NRW und liegt aktuell bei 50 % der Soforthilfe. Somit ergeben sich Auszahlungsbeträge zwischen 750 € (alleinstehende Person) und maximal 1.750 € (fünfköpfige Familie oder größer).
Aktuell stehen der Gemeinde Kall noch Spendengelder in Höhe von rd. 409.000 € zur Unterstützung von Betroffenen zur Verfügung. Nicht zuletzt bedingt durch die Bearbeitungsdauer bei den Bewilligungsstellen des Landes und dem Mangel an Gutachtern bleibt die Zahl der bisher gestellten Anträge auf Auszahlung von Spendengeldern hinter den Erwartungen der Verwaltung zurück.
Um den Betroffenen früher eine finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, werden unter Einbindung des Rates Vorschläge erarbeitet, das Verfahren zu ändern bzw. zu beschleunigen.
Neben den allgemeinen Spenden für die Betroffenen in der Gemeinde Kall erreichten die Verwaltung auch zweckgebundene Spenden mit dem Wunsch bestimmte Zielgruppen zu unterstützen. Dafür spricht die Verwaltung ebenfalls einen großen Dank aus. Selbstverständlich werden diese Spenden auch dem Zweck entsprechend an die jeweiligen Zielgruppen weitergeleitet.
Bei diesen Spenden handelt es sich in der Hauptsache um zielgerichtete Spenden an die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Kall. Bis 31.12.2021 sind in diesem Zusammenhang Spendenmittel in Höhe von rd. 56.000 € eingegangen. Die Gemeindeverwaltung steht in engem Kontakt mit der Einsatzleitung der Feuerwehr, um eine möglichst zielgerichtete Verwendung der Spendenmittel unter Berücksichtigung der Mittel aus der Wiederaufbauhilfe des Landes und im Hinblick auf den Neubau des Feuerwehrgerätehauses zu erarbeiten.
Zudem kann aktuell eine zielgerichtete Spende der e-regio in Höhe von insgesamt 15.000 € direkt an nichtgemeindliche Kinder –und Jugendeinrichtungen sowie ein Schullandheim weitervermittelt werden.
Als weitere Spende erhielt die Gemeinde Kall über den Kreis Euskirchen insgesamt 350 Tankgutscheine im Wert von je € 50,- von der Aral Aktiengesellschaft. Davon gingen 126 an die Mitglieder der Feuerwehren in Kall, Sistig und Wahlen. Zudem waren Ende Juli und Anfang August 2021 Kräfte der evangelischen Kirche ehrenamtlich in der Gemeinde Kall und umliegenden Kommunen im Rahmen der psychosozialen Nachversorgung (PNSV) tätig. Sie erhielten für teilweise täglichen Heimfahrten in den Köln-Bonner Raum insgesamt 38 Gutscheine.
Zusätzlich erhielten die Fahrer der 30 Fahrzeuge, die am Abend des 17.12.2021 am Lichterzug durch die Gemeinde teilgenommen haben, je einen Tankgutschein, als kleine Anerkennung, aber auch zur zumindest teilweisen Deckung der Kraftstoffkosten und der anderen Sachaufwendungen. Weitere 12 Gutscheine gingen an kleinere Organisationen, die ehrenamtlich tätig waren.
Von den verbleibenden 144 Gutscheinen werden zeitnah rd. 80 Stück an Personen und Familien, welche sich anhand der von der Gemeinde durchgeführten Abfrage als sog. Härtefälle herauskristallisiert haben, ausgegeben. Die restlichen rd. 60 Tankgutscheine stehen dann zur Unterstützung weiterer ehrenamtlicher Kräfte oder flutgeschädigter Menschen zur Verfügung und sollen bis Ende März ausgegeben werden.
Finanzielle Unterstützung Härtefälle:
Die Verwaltung hat großen Wert daraufgelegt, dass besonders hart Betroffene schnell identifiziert werden und sofortige Hilfe erfahren. Mit Unterstützung von den jeweiligen Ortsvorstehern und den Ratsvertretern wurden der Verwaltung insgesamt 79 Härtefälle gemeldet. Insgesamt konnten über diesen Weg Drittmittel von weiteren Spendenorganisationen (z.B. LionsClub Euskirchen-Nordeifel, Flughafenverein München e.V., Malteser als Verwalter der Mittel von „Aktion Deutschland Hilft“, Kolpingfamilie, …) an ca. 60 Härtefälle vermittelt werden mit einem Gesamtvolumen von etwa 160.000,00 €.
Darüber hinaus hat die Verwaltung auch Kontakte vermittelt zu anderen Spendenorganisationen, an die sich Betroffene direkt wenden konnten, um weitere Spenden zu beantragen. Eine Auflistung der Spendenorganisationen findet sich auf der Homepage der Gemeinde Kall (www.kall.de).
Die Vermittlung zu den Organisationen findet weiterhin über die Verwaltung statt. Weitere Härtefälle können der Gemeindeverwaltung jederzeit gemeldet werden.
Abschließend möchte die Gemeindeverwaltung nochmals darauf hinweisen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit allen Anliegen rund um das Thema Hochwasser an die Mitarbeiter*innen der Gemeindeverwaltung wenden können. Sollte das entsprechende Anliegen nicht direkt durch die Gemeindeverwaltung bearbeitet werden können, so wird diese dennoch Hilfestellung geben oder das Anliegen an die entsprechend zuständige Stelle weitervermitteln.