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Gemeinde Kall

Das Ordnungsamt informiert

Reiten im Wald

Vor allem an warmen Sommertagen werden unsere Wälder gerne zum Wandern, Joggen, Gassigehen, Fahrradfahren und Reiten genutzt. Der Ausflug ins kühlere Grün ist eine beliebte Freizeitbeschäftigung und ein guter Weg um dem Alltagsstress zu entkommen. Leider achten nicht alle Naturliebhaber auf ein friedliches Miteinander. Dem Ordnungsamt der Gemeinde Kall wurden in letzter Zeit vor allem Beschwerden über Reiterinnen und Reiter mitgeteilt. Dies veranlasst uns, hiermit nochmals auf die Rechte und Pflichten beim Reiten im Wald einzugehen:

Wo darf im Wald geritten werden?

Genauso wie das Fahrradfahren, ist auch das Reiten nur auf Wirtschafts- und Wanderwegen gestattet. Quer durch das Unterholz zu reiten ist verboten, um die dort wachsenden Pflanzen und Tiere zu schützen. Wege, die durch ein offizielles Verkehrszeichen für Reiter gesperrt sind, dürfen selbstverständlich nicht beritten werden. Im Gemeindegebiet Kall bilden solche Wege aber die Ausnahme.  

Abseits von Wegen im Wald zu reiten kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,- € bestraft werden. Bei besonders uneinsichtigen Reiterinnen und Reitern kann darüber hinaus das Pferd eingezogen werden. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Fahrrad- und Motocross-Fahrer. 

Begegnungen im Wald

Reiter und Radfahrer haben im Wald besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen. Wanderern und Joggern ist somit bei Begegnungsverkehr Platz zu machen. Sind Wege so schmal, dass mit einem Pferd kein Platz gemacht werden kann, so darf dieser Weg nicht beritten werden. Im Gegenzug haben Wanderer, Jogger und vor allem Hundehalter darauf zu achten, dass die Pferde nicht unnötig durch Rufe oder Bellen scheu gemacht werden. Außerdem müssen auch Fußgänger nicht die gesamte Wegbreite einnehmen und können Fahrradfahrer und Reiter zügig passieren lassen. Wenn alle Seiten aufeinander Rücksicht nehmen, steht der Erholung im Wald nichts mehr entgegen.

Erläuterungen und Hinweise