Immer wieder entstehen Behinderungen im öffentlichen Raum durch den fehlenden Form- und Pflegerückschnitt von privaten Hecken, Bäumen und Sträuchern. Unter anderem entstehen Sichthindernisse in Kreuzungen und Einmündungen sowie auf Fuß- und Radwegen.
Häufig sind auch Straßenlampen und Verkehrszeichen durch privates Grün zugewachsen. Dies führt wiederhin zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.
Die Gemeinde Kall ruft dazu auf, Hecken, Bäume und Sträucher auf privatem Grund so weit zurückzuschneiden, dass eine Gefährdung des Straßenverkehrs und eine Behinderung von Fuß- und Radwegen ausgeschlossen werden kann.
Ist Gefahr im Verzug, so ist die Straßenbaubehörde des Tiefbau- und Grünflächenamtes dazu berechtigt, den Rückschnitt unverzüglich vorzunehmen und dem Eigentümer des Grundstücks den Aufwand in Rechnung zu stellen.
Die Vogelschutzzeit vom 01. März bis zum 30. September gibt einen zeitlichen Rahmen an, während dem der Rückschnitt von privatem Grün untersagt ist. Pflegeschnitte zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit dürfen jedoch grundsätzlich ganzjährig vorgenommen werden.
Sie als Grundstückseigentümer tragen die Pflicht für die Verkehrssicherung und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können.
Folgende Hinweise sind zu beachten:
- Beginnen Sie rechtzeitig mit dem Rückschnitt
- Beachten Sie das „Lichtraumprofil“ (s. Anlage)
- Schneiden Sie die Pflanzen so weit zurück, dass sie erst gar nicht über Ihre Grundstücksgrenze hinauswachsen
- Helfen Sie mit für ein sicheres Miteinander