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Gemeinde Kall

Hundebestandsaufnahme

Die von der Gemeinde beauftragte Firma Springer besucht zur Erfassung der Hunde alle Kaller Haushalte. Besitzer müssen ihre Hunde anmelden.

Hundebesitzer müssen ihre Vierbeiner bei der Gemeinde anmelden.

Kall - Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland, erhebt auch die Gemeinde Kall eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 72 Euro. für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für zwei oder gar drei Hunde bezahlen. Auch das Halten von als gefährlich eingestuften Hunden ist mit höheren Kosten verbunden.

Leider musste in vergangener Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Gemeinde Kall nun entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dies liegt sicherlich auch im Interesse der Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihre Hunde ordnungsgemäß angemeldet haben.

In den nächsten Wochen werden alle Haushalte durch Mitarbeiter der Firma Springer aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 9 bis 20 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr unterwegs. Wer beim ersten Versuch nicht angetroffen wird, erhält ein Schreiben, das als Hundehalter verpflichtend auszufüllen ist. Es könnten aber auch noch weitere Hausbesuche stattfinden. 

Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine von der Gemeinde Kall ausgestellte Legitimation. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder geltend gemacht werden. Um dies zu vermeiden, sollten Sie bisher nicht angemeldete Hunde unverzüglich anmelden.

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