Die Gemeinde Kall stockt mithilfe eingegangener Spenden die Soforthilfe des Landes NRW für Privatpersonen um 10 Prozent auf. So erhält etwa eine Familie mit zwei Kindern weitere 300 Euro. Dies muss nicht beantragt werden, die Überweisung erfolgt automatisch auf die für die Soforthilfe angegebene Bankverbindung.
Für Härtefälle stehen weitere Spendengelder zur Verfügung. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Einzelpersonen, Familien oder Betriebe
- besonders geschädigt sind (Gebäude, Hausrat, Inventar u.a.) ohne Elementarversicherung und nennenswertes Vermögen, und/oder
- die Soforthilfe zeitnah verausgabt sein und sich die Einkommenssituation in naher Zukunft nicht verbessern wird, und/oder
- besondere familiäre Umstände (Todesfälle, Erkrankungen, Familienmitglieder mit Behinderung, Arbeitslosigkeit u.a.) vorliegen.
In Abstimmung mit dem Gemeinderat und den Ortsvorstehern werden die Spendengelder der Gemeinde Kall maximal in Höhe der bereits ausgezahlten Soforthilfe Land NRW (zwischen 1.500,00 € und max. 3.500,00 €) ausgezahlt.
Außerdem versucht die Gemeinde Kall gemeinsam mit den Betroffenen auf Mittel anderer Organisationen zuzugreifen.
Betroffene Personen oder Familien werden gebeten, sich unter Tel. 02441 / 888 - 0 bei der Gemeinde zu melden, ein Ratsmitglied ihres Vertrauens anzusprechen oder sich an ihren Ortsvorsteher zu wenden. Die Verwaltung prüft dann gemeinsam mit dem Ratsmitglied oder dem Ortsvorsteher, ob und in welcher Höhe eine Zuwendung möglich ist. Nachbarn, Freunde und Bekannte sind aufgefordert, mögliche Härtefälle weiterzugeben, da Betroffene häufig eine unbegründete Scheu haben sich zu melden.
Für Betroffene, die die Voraussetzungen der Soforthilfe des Landes NRW nicht erfüllen, gelten folgende Hinweise
- Die Soforthilfen des Landes werden nur für mit ihrem Hauptwohnsitz Betroffene gewährt. Personen oder Familien mit einem Nebenwohnsitz in der Gemeinde Kall, die nicht aus eigenen finanziellen Mitteln Schäden beseitigen oder Neuanschaffungen tätigen können, werden gebeten, sich ebenfalls bei der Hotline zu melden. Die Verwaltung prüft gemeinsam mit Ratsvertretern oder dem Ortsvorsteher, ob eine Zuwendung im Sinne der Härtefallregelung möglich ist.
- Geschädigte mit Elementarschadenversicherung haben keinen Anspruch auf die Soforthilfen des Landes. Allerdings erwarten viele von ihnen längere Zeiträume bis zur Auszahlung der Versicherungsleistungen. Aus rechtlichen Gründen ist es der Gemeinde Kall nicht möglich, eventuelle Liquiditätsengpässe zu überbrücken, weder aus der Soforthilfe des Landes, noch aus eigenen Mitteln. Betroffene können sich in diesen Fall aber vertrauensvoll an ihre Hausbank wenden. Alle Institute aus der Region bieten für Hochwassergeschädigte Darlehen zu sehr günstigen Sonderkonditionen und unterschiedlichen, auch kurzen Laufzeiten an.
- Gleiches gilt für Betriebe, die keine Soforthilfen vom Land erhalten und eine Wartezeit bis zur Auszahlung aus der Elementschadenversicherung überbrücken müssen.