Inhalt anspringen

Gemeinde Kall

Hilfen für von der Flutkatastrophe Betroffene

Spendenausgabe

Die Spendenausgabe im Kaller Gemeindebauhof, Daimlerstr. 2 ist geöffnet von 8 bis 18 Uhr. Das Spendenlage bei Möbel Brucker, Hüttenstraße 306, montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr sowie sonntags von 9 bis 18 Uhr.

Lebensmittelversorgung in Kall

Die drei Discounter und andere Geschäfte im Kaller Gewerbegebiet sind regulär geöffnet.
Ebenso das Sistiger „Lädchen“ in der Kaller Str. 12 inkl. einer Filiale der Bundespost (Mo.-Fr. 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie Sa. 8 bis 18 Uhr).

Wer keine (Mit-)Fahrgelegenheit hat, kann sich über die Rathaushotline Tel. 0151/ 548 378 15 melden. Eine Fahrgelegenheit oder ein Bringdienst werden vermittelt.

Medizinische Versorgung

Eine Notpraxis wurde im Kaller Pfarrheim, Auf dem Büchel 2 (neben der Kirche, das Haus mit blauen Fenstern) eingerichtet. Die Sprechstunden sind Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 16 bis 18 Uhr.

Corona Impfungen können bis auf weiteres nicht mehr von den Hausärzten angeboten werden. Aktuell bietet das Impfzentrum in Marmagen Impftermine an in der Zeit von 15 Uhr bis 19 Uhr (ohne Termin).

Ein Corona-Testzentrum gibt es bei Möbel Brucker, Hüttenstr. 306.

Beratung bei seelischen Krisen

Viele Menschen haben in dieser Zeit sehr belastende Erfahrungen gemacht und teilweise traumatische Situationen erlebt. In Zeiten der Not kann es manchmal wichtig sein, ein offenes und vertrauensvolles Gespräch zu führen. Bürgerinnen und Bürger im Kreis Euskirchen können über das Gesundheitsamt unter Tel. 0 22 51/ 15 862 kostenlose Beratung bei seelischen Krisen erhalten.

Erreichbarkeit: Montag, Dienstag & Donnerstag: 8.30 Uhr - 15.30 Uhr, Mittwoch: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr, Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

Bank- und Bargeld

Kreissparkasse Euskirchen: Das Beratungscenter Kall ist bis auf Weiteres geschlossen. Das Online-Banking ist uneingeschränkt verfügbar.

Wochentags von 9.30 bis16 Uhr befindet sich eine Mobile Geschäftsstelle auf dem Parkplatz von Möbel Brucker. Weitere Einsatzorte sind derzeit noch in Planung und werden kurzfristig bekannt gegeben. Infos: www.kreissparkasse-euskirchen.de/flutkatastrophe#erreichbarkeit

VR-Bank Nordeifel eG: Wegen Aufbau- und Renovierungsarbeiten ist die Geschäftsstelle in Kall bis auf Weiteres geschlossen. Kunden können kostenlos den Geldautomaten in der mobilen Geschäftsstelle der Kreissparkasse Euskirchen bei Möbel Brucker nutzen. Das Online-Banking ist uneingeschränkt verfügbar.

Finanzielle Soforthilfen des Landes NRW

Die Landesregierung hat unbürokratische und schnelle Soforthilfe für Betroffene der Unwetterkatastrophe in Höhe von 200 Millionen Euro bereitgestellt. Es gibt Programme für Privatpersonen und Unternehmen. Die Anträge können bei der Gemeinde Kall abgegeben werden. Bitte nutzen Sie dazu den Hintereingang des Rathauses (vom Parkplatz hinter dem Rathaus aus), der über eine Treppe direkt in die erste Etage führt. Rechter Hand finden Sie Zimmer 24, dort werden die Anträge entgegengenommen.

Alle Infos und die Anträge gibt es hier:  https://land.nrw/soforthilfe (Öffnet in einem neuen Tab)

Wer keine Möglichkeit hat, den Antrag auszudrucken, kann ihn ebenfalls im Rathaus, Zimmer 24 erhalten.

Sonderkredite der regionalen Geldinstitute

Für vom Hochwasser betroffene Versicherte, die für ihre Versicherung in Vorleistung treten und so in finanzielle Engpässe geraten, bieten die regionalen Banken Überbrückungskredite mit besonders günstigen Konditionen.  

NRW-Stiftung spendet eine Millionen Euro

Auch Baudenkmäler, Museen und Naturschutzeinrichtungen sind zum Teil überflutet und schwer beschädigt worden. Aus diesem Grund hat die NRW-Stiftung und ihr Förderverein ein Hilfsprogramm mit einem Volumen von einer Million Euro aufgelegt, um unbürokratisch den ehrenamtlichen Projektpartnern helfen zu können. Weitere Infos unter: www.nrw-stiftung.de (Öffnet in einem neuen Tab)

Kurzarbeitergeld auch bei Hochwasserkatastrophe

Für Arbeitsausfälle, die aufgrund des Hochwassers eintreten, kann grundsätzlich Kurzarbeitergeld gewährt werden. Ein Arbeitsausfall gilt beispielsweise als erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, wenn er vorübergehend ist, weil damit zu rechnen ist, dass der Betrieb in absehbarer Zeit wieder in Vollzeitarbeit übergehen kann. Des Weiteren, wenn er nicht vermeidbar ist, da der Betrieb bereits alle wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Arbeitsausfall abzuwenden oder zumindest einzuschränken, und wenn im jeweiligen Kalendermonat mindestens   Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind.

Weitere Informationen erteilt die Agentur für Arbeit Brühl, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr telefonisch unter: 08 00/4 55 55-20 oder online unter: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit (Öffnet in einem neuen Tab).

Steuerliche Erleichterungen

Das Finanzministerium NRW teilt mit, dass von der Flutkatastrophe Betroffene steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden geltend machen können. So sei es beispielsweise möglich, Steuervorauszahlungen anzupassen. Weitere Informationen finden man unter: www.finanzverwaltung.nrw.de  (Öffnet in einem neuen Tab)

Unterstützung durch die Handwerkskammer

Die Handwerkskammer unterstützt Handwerksbetriebe, die von der Hochwasserkatastrophe betroffen sind. Dazu wurde eine Krisenhotline eingerichtet: Erika Bierfert, Tel. 0241 471-127, und Christel Harke, Tel. 0241 471-225, von der Handwerkskammer Aachen sind von Montag bis Donnerstag, 8 bis 17 Uhr, und Freitag, 8 bis 14 Uhr, für Handwerksbetriebe erreichbar. Weitere Infos unter: www.hwk-aachen.de/hochwasser (Öffnet in einem neuen Tab) 

Initiative „Neustart miteinander“

Eingetragene Vereine können eine einmalige finanzielle Unterstützung erhalten, um damit vielleicht schon bald wieder eine öffentlich zugängliche Veranstaltung – Nachbarschaftsfest, Dorfkirmes, Karnevalssitzung, Sportfest, etc. – auszurichten. Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt dabei 50 Prozent der Veranstaltungskosten, maximal 5.000 Euro. Die Landesregierung hat die Förderrichtlinie nun veröffentlicht und das Online-Portal für die Antragstellung freigeschaltet. Die Förderrichtlinie kann eingesehen werden unter: www.mhkbg.nrw.de. (Öffnet in einem neuen Tab)

Onlinekarte mit aktuellen Streckensperrungen

Die Navigation vor Ort ist für alle Bürgerinnen und Bürger noch immer eine Herausforderung. Um diese zu vereinfachten, stellt ein Planungsbüro eine Onlinekarte zur Verfügung, die von allen Beteiligten gepflegt wird, so dass ein möglichst aktueller Stand abgebildet werden kann.

Die Darstellung ist eine Momentaufnahme und stellt keinen Anspruch auf Richtigkeit bzw. Vollständigkeit dar. Die Karte ist einsehbar unter: https://tinyurl.com/cxy82tsr (Öffnet in einem neuen Tab)

Portal „unwetter-hilfe.org“

Online-Plattform für Angebot und Nachfrage bzgl. Helfer, Handwerker, Maschinen, Geräte, Hilfsgüter u.v.m. Alle Inserate können durch Adressangaben klar zugeordnet und kategorisiert werden, um die Distanz zwischen Hilfesuchendem und Hilfsbereitem so kurz wie möglich zu halten: www.unwetter-hilfe.org/ (Öffnet in einem neuen Tab)

Regionale Hotlines der Krankenkassen

Für den Kreis Euskirchen hat die AOK Rheinland/Hamburg eine regionale Hotline eingerichtet, die verspricht, schnelle und unbürokratische Hilfe rund um die Krankenversicherung zu bieten. Unter Tel. 0 22 51/70 31 00 kümmern sich fach- und ortskundige Mitarbeitende um Anliegen und Fragen beispielsweise zum Ersatz verlorengegangener Dokumente wie der elektronischen Gesundheitskarte oder zur Hilfsmittelversorgung. Auch Unternehmen und Leistungserbringer können sich an die Servicenummer wenden. Auch die Barmer-Ersatzkasse hat eine Flut-Sonderhotline eingerichtet und ist erreichbar unter: 08 00/4 54 01 50. Firmen können sich beraten lassen unter Tel.  08 00/ 33 3 05 05. Weitere Infos: www.barmer.de/fluthilfe (Öffnet in einem neuen Tab)

Wenn Sie helfen möchten

Geldspenden für Betroffene aus der Gemeinde Kall können Sie unter Angabe des Verwendungszweckes Hochwasserhilfe an folgende Bankdaten (Kontoinhaber Gemeinde Kall) senden:

Kreissparkasse Euskirchen
BIC: WELADED1EUS
IBAN: DE40 3825 0110 0003 5002 20

Postbank Köln
BIC: PBNKDEFF370
IBAN: DE61 3701 0050 0028 3915 03

VR-Bank Nordeifel Schleiden
BIC: GENODED1SLE
IBAN: DE67 3706 9720 0070 3930 18

Für die steuerliche Abzugsfähigkeit genügt bei Beträgen bis zu 200 Euro der Kontoauszug. Über höhere Spendensummen stellt die Gemeinde Kall gerne eine Spendenbescheinigung aus. Geben Sie hierzu bitte im Verwendungszweck der Überweisung Ihren vollständigen Namen und die Adresse an. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies in der momentanen Situation ggf. etwas länger dauert. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Weitere Fragen:

Für alle weiteren Fragen, etwa auch zur Abfallentsorgung, wenden Sie sich bitte an die Hotline Tel. 0151/ 548 378 15. Die aktuellsten Infos finden Sie immer auch auf www.kall.de (Öffnet in einem neuen Tab).

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Reiner Züll