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Gemeinde Kall

Das Ordnungsamt informiert

Gehweg oder Mehrzweckstreifen?
Verschiedene Nebenanlagen mit verschiedenen Rechten und Pflichten

Der Gehweg:

Die Meisten innerörtlichen Straßen bestehen aus einer asphaltierten Fahrbahn und einer Nebenanlage. Die wohl bekannteste Nebenanlage ist der Gehweg oder auch Bürgersteig genannt. Gehwege sind meistens eindeutig an einem Bordstein und dem im Vergleich zur Fahrbahn erhöhten Aufbau zu erkennen. Zudem sind Gehwege häufig gepflastert, wodurch sie sich farblich von der asphaltierten Fahrbahndecke absetzten. Eindeutige bauliche Erkennungsmerkmale für einen Gehweg sind aber in der Straßenverkehrsordnung nicht festgeschrieben. So können Gehwege beispielsweise auch Ebenerdig zur Fahrbahn eingebaut oder asphaltiert sein. Für Gehwege gilt grundsätzlich, dass diese von Fußgängern zu benutzen sind. Fahrzeuge dürfen den Gehweg nicht benutzen – also nicht überfahren, nicht halten und nicht parken (in Einzelfällen sind Ausnahmen möglich).

Der Mehrzweckstreifen:

Neben Gehwegen gibt es an Straßen noch weitere Nebenanlagen. Vor allem in den letzten Jahrzehnten wurden deutschlandweit so genannte Mehrzweckstreifen eingerichtet. Diese Nebenanlagen werden ebenerdig zur Fahrbahn eingebaut und sind optisch durch eine Pflasterung von der Fahrbahn abgesetzt. Auf einem Mehrzweckstreifen gelten andere Rechten und Pflichten wie auf einem Gehweg. Mehrzweckstreifen sind keine Fahrbahnen und dürfen somit nicht für die übliche Fahrt von einem Ort zu einem anderen Ort verwendet werden. Dadurch bilden Mehrzweckstreifen ähnlich wie Gehwege einen geschützten Bereich, auf welchem sich Fußgänger abseits der Fahrbahn bewegen können. Anders als bei Gehwegen, dürfen Mehrzweckstreifen aber zum Halten und Parken verwendet werden. Auch das kurzzeitige Überfahren des Mehrzweckstreifens (z.B. bei Gegenverkehr auf engen Straßen) ist gestattet. 

Das Problem der Unterscheidung:

Da sich ebenerdige Gehwege und Mehrzweckstreifen teilweise stark ähneln, hatte das Ordnungsamt der Gemeinde Kall eindeutige und einfache Definitionen zur Unterscheidung dieser beiden Nebenanlagen verfasst. Dabei hatte sich die Gemeindeverwaltung auch auf eine gerichtliche Entscheidung aus dem Jahr 1992 berufen. Nach Auffassung der Gemeinde Kall handelte es sich demnach um einen Gehweg, wenn die Nebenanlage befestigt (Pflaster, Splitt, Asphalt usw.), über eine ausreichende Breite zum begehen (min. 0,5 Meter) und über eine eindeutige Abtrennung zur Fahrbahn mittels Bordstein verfügt. War eine Nebenanlage ebenerdig Gepflastert, aber nicht durch einen Bordstein von der Fahrbahn abgetrennt, dann handelte es sich um einen Mehrzweckstreifen. 

Neue Definition des Straßenverkehrsamtes Euskirchen:

Wie das Straßenverkehrsamt Euskirchen nun mitteilte, sind die Definitionen der Gemeinde Kall veraltet und nicht vollständig. Nach Ansicht des Straßenverkehrsamtes ist der Bordstein zwar ein eindeutiges Erkennungsmerkmal für einen Gehweg, die Abtrennung zur Fahrbahn kann aber auch auf andere Art und Weise erfolgen. So erkennt das Straßenverkehrsamt teilweise auch eine mindestens dreizeilige Wasserrinne als ausreichende Fahrbahnabtrennung an, wenn gleichzeitig die Betrachtung der örtlichen Umgebung ausschlaggebende Hinweise auf einen Gehweg liefert.

Demnach ist eine ebenerdige Pflasterung, welche durch eine dreizeilige Wasserrinne von der asphaltierten Fahrbahn abgetrennt wurde ist in einem Ortskern als Gehweg anzusehen, da in solchen Bereichen grundsätzlich mit Fußgängerverkehr zu rechnen ist. Der Zweck der Nebenanlage stellt in diesem Fall die Zurverfügungstellung eines Gehweges dar.

In einem Industriegebiet ist dieselbe Bauweise hingegen als Mehrzweckstreifen anzusehen, da in solchen Bereichen mit parkendem und breitem Lastverkehr zu rechnen ist. Der Zweck stellt in solchen Fällen die Zurverfügungstellung von Parkflächen zur Aufrechterhaltung der Fahrbahnbreite dar.

Die Gemeindeverwaltung Kall bittet alle Verkehrsteilnehmer die Definierung des Straßenverkehrsamtes Euskirchen zu verinnerlichen und anzuwenden. Da die aktuelle Auslegung der Straßenverkehrsordnung eventuell nicht einfach zu verstehen ist, finden Sie im folgenden Beispielbilder mit Erläuterungen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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