Vorsorglich weist das Ordnungsamt der Gemeinde Kall darauf hin, dass an Werktagen während der Zeit von 13 Uhr bis 14.30 Uhr (allgemeine Ruhezeit) jede Tätigkeit untersagt ist, die mit einer besonderen Lärmentwicklung verbunden ist und die allgemeine Ruhezeit stören könnte. Als solche Tätigkeiten gelten insbesondere
- der Betrieb von Rasenmähern mit Benzinmotor
- Holzhacken, Hämmern, Benutzung von Baumaschinen und -geräten, Kreis- oder Motorsägen, Fräsen usw.
Die Bevölkerung wird gebeten, diese allgemeine Ruhezeit zu beachten und einzuhalten. Geregelt sind die Ruhezeiten in der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kall.