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Gemeinde Kall

Anpassung der Coronaschutzverordnung (Stand 12.03.2021)


Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert und an die Beschlüsse der Beratungen zwischen Bund und Ländern angepasst. Ein Konzept mit mehreren Öffnungsschritten für die kommenden Wochen wurde festgelegt und ist  hier (Öffnet in einem neuen Tab) einsehbar.

Anpassungen gibt es seit dem 22. Februar für Grundschulen, Förderschulen der Primarstufe, Abschlussklassen und im Bereich Freizeitsport im Freien. Seit dem 1. März können Friseur- und Fußpflegedienstleistungen wieder mit Terminvereinbarung wahrgenommen werden. Danach, so die Landesregierung, könnten weitere Öffnungen bereits am 22. März erfolgen. Die in diesem Rahmen festgelegten Öffnungsschritte orientieren sich grundsätzlich an der landesweiten Inzidenz. Die Landesregierung prüft darüber hinaus, inwieweit für Kreise und kreisfreie Städte mit einem nachhaltig geringeren Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung der Situation in den umliegenden Regionen zusätzliche Öffnungen vorgenommen werden können.

Nach der schrittweisen Öffnung der Schulen und der Friseure am 1. März haben sich Bund und Länder auf weitere Öffnungsschritte in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen geeinigt. Für Nordrhein-Westfalen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 bedeutet das, dass ab dem 8. März der Betrieb von Buchhandlungen, Schreibwarengeschäften, Blumengeschäften und Gartenmärkten wieder zulässig ist. Alle anderen derzeit noch nicht geöffneten Einzelhandelsgeschäfte können mit Terminvergabe und begrenzter Kundenzahl wieder öffnen. Darüber hinaus dürfen neben Friseurgeschäften und Fußpflege auch alle anderen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr-, Boots- und Flugschulen mit entsprechen Hygienekonzepten wieder öffnen.

Das Rathaus

Gemäß des verlängerten Lockdowns gelten auch in der Gemeinde Kall die Beschränkungen im Zuge der Coronaschutzmaßnahmen weiter und werden auf Einhaltung kontrolliert. Die Beschäftigten im Rathaus sind weiter für alle Bürgerinnen und Bürger da, die Kontaktaufnahme und Unterstützung ist telefonisch sowie per Mail gewährleistet. Im direkten Kontakt können Anliegen mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern geklärt und das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Das Infotelefon der Gemeinde Kall ist zudem wochentags unter Tel. 02441-888-0 erreichbar. Im Rathaus ist das Tragen von FFP-2-Masken weiterhin verpflichtend.

Die wichtigsten Änderungen der Corona-Schutzverordnung ab dem 8. März im Überblick:

(Quelle: www.land.nrw.de)

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Alice Gempfer/Gemeinde Kall