Die neue Coronaschutzverordnung gilt vom 8. März 2021
Aktuelles von der Landesregierung
Das Rathaus
Dementsprechend gelten auch in der Gemeinde Kall die Beschränkungen im Zuge der Coronaschutzmaßnahmen weiter und werden auf Einhaltung kontrolliert. Die Beschäftigten im Rathaus sind weiter für alle Bürgerinnen und Bürger da, die Kontaktaufnahme und Unterstützung ist telefonisch sowie per Mail gewährleistet. Im direkten Kontakt können Anliegen mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern geklärt und das weitere Vorgehen abgestimmt werden. Das Infotelefon der Gemeinde Kall ist zudem wochentags unter Tel. 02441-888-0 erreichbar.
Maskenpflicht
Im Rathaus ist das Tragen von FFP-2-Masken verpflichtend. Gemäß Schutzverordnung ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Arztpraxen das Tragen von mindestens medizinischen oder im Idealfall FFP-Masken vorgeschrieben. Diese bieten eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken.
Auch im Rahmen von Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie anderer Zusammenkünfte zur Religionsausübung sind nun mindestens medizinische Masken zu tragen. Religionsgemeinschaften, die keine abgestimmten Schutzkonzepte haben, müssen Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen vorab dem Ordnungsamt melden.
Während die Maßnahmen für viele zur Belastungsprobe werden, signalisierte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann Verständnis: „Viele Menschen wünschen sich eine Rückkehr zur Normalität. Das ist verständlich. Die aktuelle Lage aber ist, dass die Infektionszahlen nicht deutlich genug sinken und parallel eine mutierte schneller übertragbare Corona-Variante auftritt, deren Ausbreitung verhindert werden muss. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat nach den Beschlüssen von Bund und Ländern unverzüglich gehandelt, indem sie mit einer neuen Verordnung die bestehenden Maßnahmen verlängert, präzisiert und nachschärft.“
Dem schließt sich auch Kalls Bürgermeister Hermann-Josef Esser an: „Ich hoffe, wie sicherlich alle Bürgerinnen und Bürger, dass wir uns in einem Endspurt befinden und dank des verlängerten Lockdowns und insbesondere auch der anlaufenden Impfkampagne bald wieder zur Normalität zurückkehren können.“ Er baue weiter auf die Vernunft und Solidarität der Bürgerinnen und Bürger, mit diesem Ziel die kommenden Wochen zu meistern, um so sich selbst, ihre Lieben und speziell auch besonders vulnerable Menschen zu schützen.
Zur aktuellen Coronaschutzverordnung geht es HIER
Weitere verbindliche Regelungen und Informationen übergeordneter Behörden, die zu beachten sind, rund um das Thema Corona-Virus (SARS-CoV-2)
- Informationen der Landesregierung NRW
- Verordnungen und Erlasse des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Informationen des Kreises Euskirchen
- Multilingual, Important citizen information - Wichtige Bürgerinformationen - Kreis Euskirchen
- Barrierefreie Informationen zu Corona auf den Seiten von "Aktion Mensch"
- Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache