Weitere verbindliche Regelungen und Informationen übergeordneter Behörden, die zu beachten sind, rund um das Thema Corona-Virus (SARS-CoV-2)
- Informationen der Landesregierung NRW
- Verordnungen und Erlasse des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Informationen des Kreises Euskirchen
- Multilingual, Important citizen information - Wichtige Bürgerinformationen - Kreis Euskirchen
- Barrierefreie Informationen zu Corona auf den Seiten von "Aktion Mensch"
- Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache
Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise in der Gemeinde Kall?
Die Corona-Krise stellt eine besondere Herausforderung für Bürger/innen, Eltern, Einrichtungen, Unternehmen, Gesundheitswesen sowie auch für die Gemeindeverwaltung dar.
Die Gemeinde Kall hat bereits frühzeitig zahlreiche Maßnahmen ergriffen und Verfügungen erlassen, die eine weitere Ausbreitung des Virus verhindern und die Bürger/innen bestmöglich schützen sollen. Dabei handelt sie nach den Vorgaben der Landesregierung, der zuständigen Ministerien und Gesundheitsbehörden. Auf www.kall.de stehen alle relevanten und zu beachtenden Erlasse, Verfügungen und sonstigen Vorschriften gebündelt zur Verfügung, direkt oder als Link.
Bund und Länder haben beschlossen, die Corona-Schutzmaßnahmen schrittweise zu lockern.
Es gilt jedoch nach wie vor eine Kontaktbeschränkung. Auch der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern bleibt weiterhin bestehen.
Das Tragen von Schutzmasken -sogenannten Alltagsmasken- beim Einkaufen, in Bussen und Bahnen sowie in einigen anderen Bereichen ist ebenfalls bis auf Weiteres Pflicht in ganz Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus überall dort im öffentlichen Bereich, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
Was wurde bereits alles unternommen und veranlasst?
Abstimmungsgespräche
Regelmäßig wird der Stab für Außergewöhnliche Ereignisse (SAE) der Gemeinde Kall - in einer speziell für die Corona-Krise definierten Zusammensetzung - unter der Leitung von Bürgermeister Esser einberufen, um über die aktuelle Situation und die sich daraus ergebenden zu ergreifenden Maßnahmen zu beraten. Dem SAE gehören Verwaltungsmitarbeiter/innen aus verschiedenen Bereichen, darunter Ordnungsamt, Presseabteilung, Leitungskräfte sowie die Verwaltungsspitze selbst an.
Die Gemeinde Kall steht darüber hinaus in Austausch mit dem Kreis Euskirchen. Die Beratungsergebnisse des ebenfalls regelmäßig tagenden Krisenstabs des Kreises, unter Federführung des Gesundheitsamtes, sind auch für die weitere Entwicklung in der Gemeinde Kall von Bedeutung.
Verstärkung des Ordnungsamtes
Das hiesige Ordnungsamt ist in diesen Tagen besonders stark gefordert und wurde durch Mitarbeiter/innen aus anderen Verwaltungsbereichen verstärkt. Zu den wichtigsten Aufgaben des Ordnungsamtes zählt derzeit die Überprüfung, ob das die Kontaktbeschränkungen hinreichend beachtet wird, häusliche Quarantänen eingehalten werden und Ladenöffnungen unter den vorgeschriebenen Auflagen bzw. Schutz- und Hygienemaßnahmen erfolgen.
Öffentliche Einrichtungen
Inzwischen sind wieder alle gemeindliche Einrichtungen für den Publikumsverkehr geöffnet.
Im Rathaus ist es nach wie vor erforderlich, vorab einen Termin zu vereinbaren. Im eigenen Interesse ist von einem unangemeldeten Rathausbesuch abzusehen.
Die vereinbarten Gespräche finden in einem speziell eingerichteten Raum statt und müssen vorbereitet werden.
Auch ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) beim Betreten des Rathauses bis auf Weiteres Pflicht. Die Verwaltungsmitarbeiter/innen werden in den vereinbarten Terminen zum gegenseitigen Schutz selbstverständlich ebenfalls eine MNB tragen. Darüber hinaus sind Spuckschutzwände eingerichtet.
Es wird darum gebeten, dass Angelegenheiten, die problemlos per E-Mail oder telefonisch geklärt werden können, auch weiterhin auf diesem Weg kommuniziert werden.
Sie erreichen Ihre Gemeindeverwaltung telefonisch unter 02441 / 888-0 oder per E-Mail an buergermeisterkallde bzw. unter den Kontaktdaten des Zuständigkeitsverzeichnisses „ Was erledige ich wo?“ unter www.kall.de; hier finden Sie direkt den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in für Ihr Anliegen.
Kitas und Grundschulen
In den Kitas findet ab dem 08.06.2020 ein eingeschränkter Regelbetrieb statt. Das bedeutet, dass wieder alle Kinder die Einrichtung besuchen dürfen, jedoch unter Inanspruchnahme geringerer Betreuungszeiten.
Auch die Grundschulen sind seit dem 15.06.2020 wieder zum Regelbetrieb zurückgekehrt, so dass alle Schüler/innen wieder in der Schule unterrichtet werden. Nähere Informationen zur Schulorganisation und aktuelle Mitteilungen der Schulen finden Sie in Form von Elternbriefen auf den jeweiligen Homepages der Grundschulen Kall und Sistig.
Gremiensitzungen
Um die kommunale Handlungsfähigkeit zu erhalten, wurde die Gremienarbeit seit Anfang Mai wieder planmäßig aufgenommen. Gremiensitzungen werden allerdings bis auf Weiteres in zeitlich verkürzter Form erfolgen und in der Bürgerhalle Kall, Auelstraße 49, stattfinden, um den erforderlichen Mindestabstand einhalten zu können. Selbstverständlich werden die Sitzungen unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen durchgeführt.
Veranstaltungen
Großveranstaltungen sind mindestens bis zum 31.08.2020 abgesagt. Zu den Großveranstaltungen zählen unter anderem in der Regel auch Kirmesveranstaltungen, Dorf-, Sport- und Schützenfeste sowie ähnliche Festveranstaltungen.
Arztpraxen
Ebenfalls steht die Gemeinde Kall in Austausch mit den allgemeinmedizinischen Arztpraxen und unterstützt diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten, z.B. durch den Aufbau von Zelten oder Absperrungen. Die Mitarbeiter/innen des Ruhenden Verkehrs der Gemeinde Kall tragen dafür Sorge, dass insbesondere die Zonen für Rettungswagen und Notarzt freigehalten werden.
Wie geht es nun weiter?
Nach wie vor gilt weiterhin eine Kontaktbeschränkung. Auch der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern bleibt weiterhin bestehen. Das Tragen von Schutzmasken -sogenannten Alltagsmasken- beim Einkaufen, in Bussen und Bahnen sowie in einigen anderen Bereichen ist ebenfalls bis auf Weiteres Pflicht in ganz Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus überall dort im öffentlichen Bereich, wo Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
Bund und Länder werden die Situation ständig neu bewerten und weitere Entscheidungen treffen, insbesondere hinsichtlich weiterer Lockerungen.
Trotz Lockerungen ist nach wie vor größtmöglicher Schutz zu gewährleisen, insbesondere für ältere und kranke Mitmenschen. Hier ist jeder Einzelne im Rahmen seiner Möglichkeiten gefordert.
Auch die Gemeinde Kall wird weiterhin alles Nötige veranlassen, wozu sie den Vorgaben gemäß verpflichtet ist und was zum Schutz ihrer Bürger/innen dient. Dies kann mitunter Einschränkung bedeuten und stellt in vielen Fällen sicherlich eine Herausforderung dar, gleichwohl dient es dem übergeordneten Zweck, eine weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern sowie dem Schutz jedes Einzelnen.
Es gilt, diese Krise bestmöglich gemeinsam zu überstehen. Die Gemeinde Kall wird weiterhin alles Notwendige hierfür veranlassen und ihren Bürger/innen zur Verfügung stehen.
Hinweise für Unternehmen
Geschäfte, nunmehr auch jene mit großen Verkaufsflächen, dürfen unter Auflagen (Einhaltung bestimmter Organisations- und Hygienemaßnahmen, Zutrittsbeschränkungen) wieder öffnen.
Auch Restaurants, Gaststätten, Eis-(Cafés), Kneipen, Imbisse sowie andere Einrichtungen der Speisegastronomie dürfen seit dem 11.05.2020 unter Einhaltung festgelegter Hygiene- und Infektionsschutzstandards wieder öffnen.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Kall steht in Kontakt mit den örtlichen Betrieben. Den Mitarbeitern ist es ein wichtiges Anliegen, die erforderlichen Maßnahmen möglichst einvernehmlich umzusetzen, was bisher sehr gut gelungen ist.
Zudem stehen Bürgermeister Hermann-Josef Esser und die Abteilung Wirtschaftsförderung der Gemeinde Kall in Kontakt mit wirtschaftlich besonders stark von der Corona-Krise betroffenen Betrieben. Die Gemeinde Kall wird den Vorgaben der Finanzbehörden entsprechend sowie im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten ihren Beitrag zur Liquiditätssicherung der Betriebe leisten.
Unter dem nachfolgenden Dokument finden Unternehmen weitere Informationen und Kontaktdaten:
Hinweise für Anwohner
Nächtliche Anlieferungen
Aufgrund der gegebenen Situation sind weiterhin bei versorgungsrelevanten Einrichtungen wie Super- und Getränkemärkten, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, etc. vermehrt nächtliche Anlieferungen zu erwarten. Die Notwendigkeit hierfür ist offenkundig. Daher wird um besonderes Verständnis für diese Situation gebeten. Von Beschwerden bzgl. Ruhestörungen soll abgesehen werden.
Hilfsangebote
Vor Ort organisieren sich zum Teil Vereine oder lose Zusammenschlüsse in einem Hilfsnetzwerk und bieten ihre Unterstützung an (z.B. Einkaufen und Besorgungen). Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der bestehenden Angebote in der Gemeinde Kall. An die genannten Kontakte können Sie sich wenden, wenn Sie Hilfe benötigen (z.B. Einkaufsservice) oder Ihre Hilfe anbieten möchten, denn weitere Helfer/innen sind herzlich willkommen.
Übersicht bestehender Hilfsangebote in der Gemeinde Kall
Hilfsangebote für Familien
Die Abteilung Jugend und Familie des Kreises Euskirchen hat nach der Hotline zur Kindertagesbetreuung, 02251/15-155, zwei weitere Beratungsangebote eingerichtet, die montags bis donnerstags von 8.30 bis 15.30 Uhr und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr zur Verfügung stehen. Eltern, die in der jetzigen Situation Unterstützung suchen, können sich ratsuchend unter 02251/15-710 an die Fachkräfte der Familienberatungsstelle des Kreises Euskirchen wenden.
Kinder und Jugendliche, die Ängste, Kummer und Sorgen haben, erreichen unter der Tel. 02251/15-866 eine Hotline der Fachkräfte der Schulsozialarbeit.
Beiträge für Kita/Tagespflege/OGS
Der Rat der Gemeinde Kall hat die Aussetzung der Erhebung der Elternbeiträge für die OGS-Betreuung sowie anderweitige außerschulische Betreuung für die Monate April bis einschließlich Juli 2020 beschlossen.
Für die Monate Juni und Juli 2020 ist gemäß den Beratungen der Landesregierung jeweils die Erhebung eines um die Hälfte reduzierten Beitrags von den Eltern vorgesehen.
Für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wird analog verfahren.
Allgemeine Informationen für Tierhalter
Anlässlich zahlreicher Anfragen zur Versorgung von Tieren angesichts der momentan geltenden Verhaltensregeln möchte das Ordnungsamt der Gemeinde Kall nachfolgende Hinweise geben:
- Seit vielen Jahrtausenden haben alle möglichen Tierarten (z. B. Rinder, Katzen, Hunde Geflügel) ihre jeweils artspezifischen Coronavirusvarianten, die lediglich innerhalb dieser Tierarten z. B. zu Durchfallserkrankungen führen. Deshalb gibt es für verschiedene Tierarten auch seit Jahrzehnten entsprechende Impfstoffe.
- Da die Vorgaben des Tierschutzgesetzes (Tränke, Fütterung, Entmistung, Bewegung, tägliche Inaugenscheinnahme) auch in der momentanen Situation von jedem Tierhalter beachtet werden müssen kommt es darauf an, diese unter Beachtung der Hygieneregeln und möglichst ohne sonstige Sozialkontakte umzusetzen. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt des Landesumweltministeriums.
- Kastrierte Freigängerkatzen dürfen nach wie vor in den Garten.
- Solange der Hundehalter nicht in Quarantäne in seiner Wohnung verbleiben muss darf er mit seinem Hund Gassi gehen. Im Falle der Quarantäne muss das jemand anderes machen, wobei bei der Leinenübergabe die Sicherheitsregeln eingehalten werden müssen.