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Gemeinde Kall

Antrag auf Hochwasserhilfe aus Spenden der Gemeinde Kall

In der Ratssitzung am 05.10.2021 wurden die Regelungen zur Beantragung und Verteilung der Spendengelder zur Unterstützung der von der Flut betroffenen Einwohner/innen beschlossen.

Grundsätzlich sollen die Spendengelder als Ergänzung zur „Aufbauhilfe 2021 des Landes NRW“ unter folgenden Voraussetzungen ausgezahlt werden:

  • Die Schadenssumme ist nachweislich noch nicht zu 100 % gedeckt.
  • Alle Zuwendungen (Aufbauhilfe 2021, Soforthilfe NRW, Versicherungsleistungen, Drittmittel aus Spenden, private Zuwendungen, etc.) sind dabei zu berücksichtigen.

Eine Überförderung soll hierdurch vermieden werden und die Spendenmittel zielgerichtet und bedarfsorientiert bei den Betroffenen ankommen.

Bisheriges Antragsverfahren und Regelungen:

Betroffene des Hochwassers, die bereits einen Bewilligungsbescheid der „Aufbauhilfe 2021 des Landes NRW“ von der Bezirksregierung Köln (BRK) erhalten haben, konnten eine Zuwendung aus den Spendengeldern der Gemeinde Kall beantragen. Bei der Antragstellung wurden alle Informationen aus dem Bewilligungsbescheid, insbesondere die ermittelte Schadenshöhe und die bisher erhaltenen Zuwendungen, abgefragt.

Entgegen der Zielsetzung des Landes verzögert sich die Bearbeitungsdauer der Anträge zur Aufbauhilfe. Bisher haben daher leider nur wenige Betroffene bereits einen Bewilligungsbescheid von der Bezirksregierung Köln erhalten und einen Antrag auf Auszahlung von Spendengeldern bei der Gemeinde Kall stellen können. Dies lag sicher auch an den mangelnden Kapazitäten bei den Handwerksbetrieben.

Der Rat der Gemeinde Kall hat deshalb in Abstimmung mit der Verwaltung zwischenzeitlich beschlossen eine schnellere Auszahlung der Spendengelder zu ermöglichen. 

Angepasstes Antragsverfahren und Regelungen:

Ab sofort reicht für die Beantragung der Spendengelder bei der Gemeinde Kall die Vorlage einer Kopie des Antrags auf „Aufbauhilfe 2021 der Landes NRW“ bei der zuständigen Bezirksregierung aus. Somit können die Spendengelder schon vor der Ausstellung eines Bewilligungsbescheides des Landes beantragt werden. Aus dem vorgelegten Nachweis muss die beantragte Schadenshöhe, sowie die bereits erhaltenen oder beantragten Zuwendungen ersichtlich sein. Eine Förderung aus Spendengeldern der Gemeinde Kall kommt weiterhin nur bei solchen Fällen in Betracht, die nicht zu 100 % durch die „Aufbauhilfe 2021 des Landes NRW“ oder jegliche andere Zuwendung (Versicherungsleistungen, Drittmittel aus Spenden, private Zuwendungen, etc.) gefördert werden. Der Antrag ist der Gemeindeverwaltung schriftlich vorzulegen. 

Abschließend muss der Bewilligungsbescheid oder auch eine mögliche Ablehnung der Aufbauhilfe des Landes zwingend der Gemeindeverwaltung vorgelegt werden, sobald dieser beim Antragsteller eingeht. Zu diesem Vorgehen, aber auch zur Vermeidung einer Überfinanzierung sieht sich die Verwaltung in der Pflicht gegenüber den Spendern.

Die Gemeindeverwaltung behält sich das Recht einer Rückforderung vor, sollte bei Vorlage des Bewilligungsbescheides eine Überfinanzierung ersichtlich sein.

Die Höhe der Zuwendung der Gemeinde Kall orientiert sich am individuellen Betrag der Soforthilfe des Landes NRW aus dem Sommer 2021. Dabei soll die Zuwendung von den geplanten 50 % der Soforthilfe auf 100 % der Soforthilfe aufgestockt werden. Bei einer Zuwendung in Höhe von 100 % der Soforthilfe ergeben sich Auszahlungsbeträge zwischen 1.500,00 € (alleinstehende Person) und max. 3.500,00 € (fünfköpfige Familie oder größer). Den Betroffenen, die bereits die 50 % von der Gemeinde Kall bewilligt und ausgezahlt bekommen haben, erhalten weitere 50 % ohne erneute Antragstellung automatisch ausgezahlt unter der Voraussetzung, dass keine Überförderung entsteht.

Die Spendengelder stehen auch Einzelpersonen und Familien offen, die im Sommer 2021 keine Soforthilfe erhalten oder beantragt haben. Eingeschlossen sind auch solche Fälle, in denen eine Elementarschadenversicherung bestand und dennoch eine Finanzierungslücke verbleibt, z.B. wegen eines hohen Selbstbehalts, einer Obergrenze für die Schadenssumme etc..

Wie bereits erwähnt muss zur Beantragung der Mittel das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular der Gemeinde Kall und der Nachweis über die Antragstellung der „Aufbauhilfe 2021 des Landes NRW“ bei der zuständigen Bezirksregierung, bei der Gemeinde Kall eingereicht werden.

Das Antragsformular kann bei der Gemeinde Kall abgeholt werden oder auf der Internetseite der Gemeinde Kall (www.kall.de) heruntergeladen werden.

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