Kall - Auch im Jahr 2024 stellt die Gemeinde Kall wieder Mittel zur Förderung der Jugendarbeit und der Vereine zur Verfügung.
Aus diesen Mitteln können Zuschüsse gemäß der geltenden Richtlinien gewährt werden. Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der Vereine stehen auf der Internetseite der Gemeinde Kall www.kall.de unter der Rubrik Rathaus & Politik „Bekanntmachungen“ (www.kall.de/rathaus-politik/bekanntmachungen.php) zur Verfügung.
Die Anträge für das Jahr 2024 sind bis zum 31.07.2024 bei der Gemeindeverwaltung zu stellen; später gestellte Anträge können positiv berücksichtigt werden, sofern noch Restmittel vorhanden sind.
Antragsvordrucke sind bei der Gemeindeverwaltung Kall sowie ebenfalls auf der Internetseite www.kall.de unter der Rubrik „Formularservice“ (www.kall.de/vv/formularservice.php) erhältlich.
Für weitere Fragen steht Frau Möhrer, Tel. 02441/ 888-72, gerne zur Verfügung.