Europawahl am 9. Juni 2024
In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09.06.2024PDF-Datei1,02 MB
- Europa wählt Das Heft zur Europawahl 2024 Heft in einfacher SprachePDF-Datei4,03 MB
- Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland.pdfPDF-Datei62,54 kB
- handreichung-barrierefreie-wahlen.pdfPDF-Datei7,11 MB
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden bis zum 19. Mai 2024 in der Gemeinde Kall durch die Deutsche Post AG zugestellt.
Wer keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, kann beim Wahlamt (02441 88827 oder 88811) nachfragen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann durch Briefwahl oder am Wahlsonntag im Wahllokal wählen. Die Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis bringen Sie bitte zur Wahl mit.
Das Wahlrecht kann auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigung ausgeübt werden.
Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen. Diese können beim Wahlamt der Gemeinde Kall beantragt werden. Die einfachste Möglichkeit der Beantragung besteht darin, den Online-Antrag auszufüllen.
Wer nicht die Möglichkeit hat, den Briefwahlantrag im Internet zu stellen, der kann selbstverständlich auch die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes benutzen und den dort aufgedruckten Wahlscheinantrag ausfüllen. Wer auch den Brief nicht mehr hat, kann einen formlosen Briefwahlantrag stellen. Die Anträge müssen entweder per Post an die Gemeindeverwaltung geschickt werden (Achtung: Porto nicht vergessen!) oder dort abgegeben werden.
Wer zum Wahlamt kommt, um Briefwahl zu beantragen, kann auch direkt vor Ort per Briefwahl wählen und alle Unterlagen dort lassen.
Briefwahlanträge sollten daher möglichst kontaktlos beim Wahlamt abgegeben werden, d.h. durch Einwurf in den Briefkasten am Rathauseingang. Das gleiche gilt für die Rückgabe der roten Wahlbriefe.
Wichtig!!! Sollten Sie keine andere Möglichkeit sehen als die Briefwahlbeantragung im Wahlbüro, denken Sie bitte an Folgendes:
- bitte Wahlbenachrichtigung mitbringen
- bitte Personalausweis (oder Reisepass) mitbringen
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind
montags – freitags: 8.00 – 12.30 Uhr
donnerstags: 14:00 - 18:00 Uhr
im Haus der Begegnung, Schulungsraum der Bibliothek.
Wahllokale
Wahllokale zur Europawahl 2024
Wahlbezirk | Wahllokal |
1.0 Kall I | Haus der Begegnung, Bahnhofstraße 11, Kall |
2.0 Kall II | Grundschule Kall, Auelstr. 47 |
3.0 Kall III | Kindergarten Kall, Hüttenstr. 26 |
4.0 Golbach | Kindergarten Golbach, Oberstr. 13a, Golbach |
5.0 Sötenich/Rinnen | Kindergarten Sötenich II, Schulstraße 9, Sötenich |
6.0 Sistig | Grundschule Sistig, Pfarrer-Berens-Str. 13, Sistig |
7.0 Krekel | Kindergarten Krekel, Barbarastr. 6, Krekel |
8.0 Urft/Steinfeld/Wahlen | Hermann-Josef-Kolleg, Steinfeld, Hermann-Josef-Str. 4 |
9.0 Keldenich | Kindergarten Keldenich, Klein-Köln 2, Keldenich |
10.0 Scheven/Dottel/Wallenthal | Dorfsaal Scheven, Wallenthaler Str. 4, Scheven |