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Abfall, Abwasser, Steuern

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, auf diesen Seiten finden Sie Informationen zur Abfallwirtschaft, Abwasserbeseitigung, Steuern, Straßenreinigung.




Abfallberatung

Abfallentsorgungsgebühren

Gem. § 3 Abs. 4 - 8 der geltenden Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Leistungspaket Abfallentsorgung als sog. Einheitsgebühr über die Gebühren für das Restmüllgefäß abgewickelt. Die Abrechnung einer Einheitsgebühr für verschiedene Abfallentsorgungsleistungen (z.B.: für die Entsorgung von Restmüll, Sperrmüll, Altpapier, schadstoffhaltigen Abfällen, Bioabfällen, Elektrogeräte usw.) über das Restmüllgefäß sichert sozialverträgliche Abfallgebühren und eine umweltverträgliche Abfallentsorgung.

 

Die Abfallentsorgungsgebühren 2012 wurden unter Berücksichtigung des Landesabfallgesetzes und der Entscheidungen durch die Rechtsprechung kalkuliert.

 

Abfallentsorgungsgebühren 2012;

Verteilung der Gebühren auf das Restmüllgefäß mit und ohne Nutzung der Biotonne.

 

Die Abfallentsorgungsgebühren setzen sich aus der

-Volumengebühr- und der -Personengebühr- zusammen.

 

Jährliche Gebühren bei 14-tägiger Entsorgung

  • Volumengebühr für den 120-l-Abfallbehälter-Restmüll-ohne Biotonne jährlich 57,00 €
  • Volumengebühr für den 120-l-Abfallbehälter-Restmüll-mit Biotonne jährlich 72,00 €
  • Volumengebühr für den 240-l-Abfallbehälter-Restmüll-ohne Biotonne jährlich 74,00 €
  • Volumengebühr für den 240-l-Abfallbehälter-Restmüll-mit Biotonne jährlich 88,00 €
  • Gebühr pro Person bzw. EGW - ohne Biotonne jährlich 43,00 €
  • Gebühr pro Person bzw. EGW - mit Biotonne jährlich 48,00 €
  • für die Benutzung der Biotonne sind keine separaten Gebühren festgestzt.

 

Für zusätzlich gewünschten Gefäßraum ist festgesetzt:

  • 120-l- bzw. 240-l-Abfallbehälter - Restmüll 229,00 € / 418,00 € 
  • freiwilliger Austausch 120-l gegen 240-l Abfallbehälters - ohne Bio 189,00 €
  • mit Biotonne 208,00 €
  • Großraumbehälter 1.100 l - Restmüll- (wöchentliche Entsorgung) 2.979,00 €              

 Das Leistungspaket Abfallentsorgung hat sich in der Praxis bisher gut bewährt.

 Zur Verdeutlichung werden die Leistungen nachfolgend aufgeführt.

 Die Abfallentsorgungsgebühren beinhalten die Kosten für das Einsammeln und      

 Befördern sowie die jeweiligen Deponiegebühren der

  •  14 tägigen Entsorgung von Restmüll und Bioabfall               
  •  3 x jährlichen Grünabfall-Sammlung*)
  •  2 x jährlichen Sondermüllentsorgung                 
  •  ganzjährigen Sperrgutabfuhr*)
  •  Entsorgung des "Wilden Mülls"                                     
  •  ganzjährigen Kühl- und TV-Geräte-Abfuhr*)
  •  ganzjährigen Entsorgung von Altpapier (anteilmäßig)    
  •  ganzjährigen Abfuhr d. Elektro-Großgeräte*)
    *) Abfuhr mit blauer Abrufkarte bei dem Entsorgungsunternehmen anmelden.                                                                                                           

 

Altglas

Standplätze der Altglascontainer

  • Anstois: Am Bahnübergang
  • Benenberg: Ecke Wiesenstraße / Narzissenweg
  • Dottel: Hinter der Kirche
  • Golbach: Marienstraße "Regenrückhaltebecken"
  • Kall: bei "REWE"
  • Kall: Parkplatz Im Sträßchen
  • Kall: Auf dem Büchel
  • Keldenich: Grünanlage Auf der Lehmaar
  • Keldenich: Ecke Fensvogel / Klein-Köln-Straße
  • Krekel: Parkplatz in der Rüther Straße
  • Rinnen: Michaelstraße
  • Sistig: Parkplatz am Bürgerhaus -In den Peschen
  • Sötenich: Parkplatz an der Urft -Bürgerhaus
  • Scheven: Parkplatz Zum Beestental
  • Steinfeld: Parkplatz Am Sportplatz
  • Urft: an der Brücke Urfttalstraße / Zum Eichtal
  • Wahlen: Diefenbacher Weg "Altes Feuerwehrgerätehaus"
  • Wallenthal: Lückerather Straße "Altes Feuerwehrgerätehaus"

 

Altpapier

Bündelsammlung / Blaue Tonne -Abfuhrtermine sh. Rückseite Abfuhrkalender

 

Altpapierentsorgung (Blaue Tonne) im Zentralort Kall und Anstois und Wallenthalerhöhe

Für die Bereitstellung der Papier-Tonne (nur in 240 ltr.) sowie der Sammellogistik entstehen dem Bürger keine zusätzlichen Kosten (Kaufpreis / Abfallgebühren).

Mit der Leerung der Papiertonne "Blaue Tonne" sowie die Bündelsammlungen vor Ort, ist die Firma Schönmackers Umweltdienst GmbH & Co. KG, Blankemheim, beauftragt. Die Bestellkarte für den kostenfreien Altpapierbehälter kann in Zimmer 24 bei der Gemeinde Kall abgeholt werden. Ersatzkarten liegen im Büro Bürgerservice der Gemeinde Kall vor.

Für die Bürger, die keinen Platz zur Unterbringung einer zusätzlichen Tonne auf dem Grundstück haben, wird das Altpapier zum gleichen Abfuhrtermin als Bündel

(wie bisher) mitgenommen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit in den verbleibenden Orten (außer Kall, Anstois und Wallenthalerhöhe) das Altpapier über "Altpapiersammlungen" durch die Vereine abholen zu lassen bzw. zum Container zu bringen.

 

Altöl

ist grundsätzlich dort abzugeben, wo neues Öl erstanden wird.

 

Biomüll  - Braune Tonne -

wird alle 14 Tage montags  abgeholt -sh. Abfuhrkalender-

 

Grünabfall  - mit der Abrufkarte anmelden -

wird dreimal jährlich abgeholt- siehe Abfuhrkalender -.

Die Anmeldung kann auch per FAX: 02449/9510-142 oder E-Mail: dispo.blankenheim@schoenmackers.de erfolgen -telefonische Anmeldung unerwünscht-.

Die reine Grünabfall-Direktanlieferung zum Abfallwirtschaftszentrum in Mechernich Strempt, kostet bis 1 cbm =  2,50 €.

 

Hausmüll

Graue Tonne / Graue Beistellsäcke

wird grundsätzlich alle 14 Tage montags  abgeholt - sh. Abfuhrkalender-

Die von der Gemeinde zugelassenen Abfallbehälter -Graue Tonne- (120/240 ltr.) müssen mit einer gültigen Haftsiegelmarke gekennzeichnet sein.

Die Abfuhr der Großraumbehälter (1.100 ltr.) erfolgt einmal wöchentlich an den bekannten Tagen.

Graue Beistellsäcke erhalten Sie im  Bürgerservice (Kaufpreis 3,00 €/Stck)

 

Sondermüll , Elektro-Kleingeräte

Kann zweimal jährlich -sh. Abfuhrkalender- am Sonderabfallmobil abgegeben werden. Die Abfallarten sowie der Abfuhrplan werden jeweils bekanntgegeben.

 

Sortieranleitung

Restmüll, Biomüll, Gelbe Tonne/Sack

Was gehört wohin ? 
(Siehe PDF-Dokument zum Download)

 

Sperrmüll, Elektro-Großgeräte, TV- u. Kühlgeräte

Die Abfuhr von Sperrmüll, Elektro-Großgeräten TV- u. Kühl- Geräten ist mit der Abrufkarte bei der Firma Schönmackers Umweltdienste, Blankenheim anzumelden Auch per FAX: 02449/9510-142 oder E-Mail: dispo.blankenheim@schoenmackers.de  -telefonische Anmeldung unerwünscht-.

Abholtermine für Sperrmüll und Elektro-Großgeräten, TV- u. Kühlgeräten werden von der Fa. Schönmackers, per Postkarte, mitgeteilt -Achtung teilweise verschiedene Abholtermine-.

Als Sperrmüll gelten sperrige Abfälle aller Art aus dem Haushalt, die wegen ihrer Größe oder ihrer sonstigen Beschaffenheit nicht in die Mülltonne passen.

Gewerbliche Abfälle, Hausmüll, Bauschutt, Drahtzäune und Altreifen werden nicht mitgenommen.

 

 

Wertstoffe  

Gelbe Tonne, gelber Sack -

werden grundsätzlich alle 2 Wochen abgeholt -sh. Abfuhrkalender-

Für die Bereitstellung der Gelben-Tonne (gibt es nur in 240 ltr.) sowie der Sammellogistik entstehen dem Bürger keine zusätzlichen Kosten (Kaufpreis / Abfallgebühren). Ansprechpartner in Angelegenheiten "Gelbe Tonne / Gelber Sack"

-Entleerung, Transport, Ersatzbestellung  "Fehlbefüllung" u.ä.- ist die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co.KG.
Gelbe Tonnen können schriftlich oder per E-Mail bestellt werden: E-Mail: DSD-KreisEuskirchen@schoenmackers.de
Gelbe Säcke erhalten Sie im Rathaus gegen Abgabe einer Abholkarte. Abholkarten erhalten Sie kostenlos per Post durch telefonische Bestellung über das Servicetelefon 0800/888 4373 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz).

 

Umweltpartner

Gemeinde Kall

Steuern u. Abgaben, Umwelt:  02441/888-24 o. -25 (Abfallentsorgung)

Sicherheit u. Ordnung: 02441/888-27 (wilder Müll)

Bauverwaltung: 02441/88836 (Entsorgung von Klärgruben)

Bauhof: 02441/6851

                                                                                                                            

Abfallwirtschaftszentrum Mechernich des Kreises Euskirchen: 02443/980213

Öffnungszeiten:

Montags bis Freitags: 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Samstags: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Abfallentsorger:

Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH u. Co. KG

Am Gericht 1,  53945 Blankenheim: 02449/95100

E-Mail: dispo.blankenheim@schoenmackers.de

                          

Ansprechpartner in Angelegenheiten "Gelbe Tonne / Gelber Sack"

Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co.KG

E-Mail: DSD-KreisEuskirchen@schoenmackers.de 
Servicetelefon 0800/888 4373 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz)


Abwasserbeseitigung

Die Kanalbenutzungsgebühren werden in Form

  • einer Schmutzwassergebühr -Frischwasserverbrauch je cbm-
  • einer Niederschlagswassergebühr -Quadratmeter bebaute/oder befestigte Fläche- erhoben.

 Für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren -Schmutzwasser- gilt als Abwassermenge -wie bisher- der Frischwasserverbrauch aus dem Vorjahr

 (Ablesezeitraum 01.01. - 31.12.)

 

Für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren -Niederschlagswasser- wird jeder -am Kanal angeschlossener- Quadratmeter bebauter und/oder befestigter

Grundstücksfläche zu Grunde gelegt.

 

Abwassergebühren

 

Gebührensätze 2012 gem. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung, reduziert um die Landeszuweisung:

  • Kanalbenutzungsgebühren - Schmutzwasser 4,13 €/cbm
  • Kanalbenutzungsgebühren - Regenwasser 0,91 €/qm
  • bei funktionstüchtig begrünten Dachflächen und sog. Öko-Pflaster 0,46 €/qm

Die Grubenentsorgung (geschlossene Grube/Kleinkläranlage) ist  bei der

Bauverwaltung  02441/888-36 (Entsorgung von Klärgruben) anzumelden.

- Grubenentsorgungsgebühr  35,00 €/cbm.


Steuern

Die Steuersätze betragen bei der

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 265 v.H.
  • Grundsteuer B (sonst. Grundstücke) 386 v.H. 
     
     

Allgemeine Hinweise:
Die Veräußerung von Eigentum und die Auswirkungen auf die Veranlagung zu
Grundbesitzabgaben. Darum beachten Sie;  

 

Grundsteuern:

Wird Eigentum im laufenden Jahr verkauft, ist die Grundsteuer lt. Grundsteuergesetz für das gesamte Jahr vom Verkäufer zu zahlen (interne Regelungen zwischen Verkäufer und Käufer sind möglich).
Für das Folgejahr wird der neue Eigentümer zur Grundsteuer veranlagt, aber auch erst dann, wenn das Finanzamt eine entsprechende Eigentumsumschreibung (sog. Zurechnungsfortschreibung) durchgeführt hat.

 

Abwasser-, Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren:

Die Gebühren sind ab dem auf den Eigentumswechsel folgenden Monat von dem neuen Eigentümer zu entrichten. Diese Abrechnung kann privat zwischen Käufer und Verkäufer erfolgen; bei Vorlage des Kaufvertrages wird eine Gebührenaufteilung aber auch von der Gemeindeverwaltung durchgeführt.

 

Hundesteuer jährlich

  • ein Hund 72,00 €;
  • zwei Hunde pro Tier 96,00 € 
  • drei Hunde oder mehr, pro Tier 120,00 €
  • ein gefährlichen Hund 288,00 €
  • zwei oder mehr gefährliche Hunde pro Tier 720,- €.

In der Gemeinde Kall werden keine Hundesteuermarken ausgegeben, als Nachweis der steuerlichen Anmeldung gilt der entsprechende Steuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr.

 

Vergnügungssteuer

Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Kall

 

Steuergegenstand

Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Gemeinde Kall aufgeführten Vergnügungen -Veranstaltungen-

  • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art;
    (Anmeldevordruck einer vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltung nach der Pauschsteuer kann als PDF Dokument heruntergeladen werden)
  • Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in
  • a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,
  • b) Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.

Als Spielapparate gelten insbesondere auch PC, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.

 

Steuerfreie Veranstaltungen

Steuerfrei sind

  • Familienfeiern, Betriebsfeiern und Tanzveranstaltungen von Vereinen;         
  • Veranstaltungen von Gewerkschaften, politischen Parteien und Organisationen sowie von Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts oder ihrer Organe;
  • Veranstaltungen, deren Ertrag ausschließlich und unmittelbar zu mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken verwendet wird, wenn der Zweck bei der Anmeldung nach § 11 angegeben worden ist und der verwendete Betrag mindestens die Höhe der Steuer erreicht;
  • das Halten von Apparaten nach § 1 Nr. 5 im Rahmen bei Volksbelustigungen, Jahrmärkten, Kirmes und ähnlichen Veranstaltungen.

 

Zweitwohnungssteuer 

In der Gemeinde Kall wird seit dem 01.01.2002 die sogenannte Zweitwohnungssteuer erhoben. Rechtsgrundlage für die Steuererhebung ist die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kall.

Nach den Vorschriften dieser Satzung ist steuerpflichtig, wer neben seiner Hauptwohnung eine weitere Wohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder besitzt (z. B. wenn der Eigentümer oder Mieter eine Wohnung bzw. ein Haus als Nebenwohnung, Ferienwohnung oder für Urlaubszwecke nutzt).

Ihre Anzeige-, Mitteilungs- und Auskunftspflichten ergibt sich aus § 7 der Zweitwohnungssteuersatzung und/oder aus § 12 Abs. 1 Nr. 3 a Kommunalabgabengesetz NRW in Verbindung mit § 93 Abgabenordnung.


Straßenreinigung

Die Leistungen der Gemeinde nach der Straßenreinigungssatzung sind getrennt in Fahrbahnreinigung - Kehren - und Winterwartung auf Fahrbahnen.

Hierbei ist zu beachten, dass auf Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen, jeweils der Kehr- und Winterdienst  und auf Anliegerstraßen nur der Winterdienst durchgeführt wird, d.h. in diesem Fall ist der Kehrdienst vom Grundstückseigentümer durchzuführen.

Die hierfür zu zahlenden Gebühren sind im Abgabenbescheid einzeln dargestellt. Aus dem Abgabenbescheid ist zu ersehen, welche Leistung die Gemeinde erbringt.

Die Einstufung als Anliegerstraße richtet sich nach der Straßenreinigungssatzung und nicht nach der Straßenverkehrsordnung.

 

Für das Jahr 2012 werden folgende Gebühren erhoben:

  • Kehrdienst 0,80 € je lfdm -wöchentliche Reinigung der  Straße - Abgabenart 01/ 02                                                                 
  • Winterdienst 1,04 € je lfdm -Winterwartung - Abgabenart 03/ 04/ 05

Auskunft erteilt:
Bianca Sponner Tel.: 02441/888-24 e-Mail: bsponner@kall.de

Tanja Schinowski Tel.: 02441/888-25 e-Mail: tschinowski@kall.de

Fax: 02441/888-70






Weitere Infos im WWW:

Downloads:


Infoboxen

Auskunft erteilt:

Steuern, Abgaben

Bianca Sponner
Tanja Schinowski
Tel.: 02441/888-24
E-Mail: bsponner@kall.de
Fax: 02441/888-70