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Abfall, Abwasser, Steuern

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, auf diesen Seiten finden Sie Informationen zur Abfallwirtschaft, Abwasserbeseitigung, Steuern, Straßenreinigung.

Abfallberatung

Abfallentsorgungsgebühren

Gem. § 3 Abs. 4 - 8 der geltenden Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kall werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Leistungspaket Abfallentsorgung als sog. Einheitsgebühr über die Gebühren für das Restmüllgefäß abgewickelt. Die Abrechnung einer Einheitsgebühr für verschiedene Abfallentsorgungsleistungen (z.B.: für die Entsorgung von Restmüll, Sperrmüll, Altpapier, schadstoffhaltigen Abfällen, Bioabfällen, Alt-Kühlschränke usw.) über das Restmüllgefäß sichert sozialverträgliche Abfallgebühren und eine umweltverträgliche Abfallentsorgung.

 

Unter Berücksichtigung des Landesabfallgesetzes und der Entscheidungen durch die Rechtsprechung wurden die Abfallentsorgungsgebühren 2010 kalkuliert.

 

Abfallentsorgungsgebühren 2010;

die Gebühren sind verteilt auf Gebühren für das Restmüllgefäß mit und ohne Nutzung der Biotonne.

 

Die Abfallentsorgungsgebühren setzen sich aus der

-Volumengebühr- und der -Personengebühr- zusammen.

 

Die Abfallentsorgungsgebühren 2010 wurden bei 14-tägiger Entsorgung wie folgt festgesetzt:

 

- Volumengebühr für den 120-l-Abfallbehälter-Restmüll-ohne Biotonne jährlich 57,00 €

- Volumengebühr für den 120-l-Abfallbehälter-Restmüll-mit Biotonne jährlich 72,00 €

- Volumengebühr für den 240-l-Abfallbehälter-Restmüll-ohne Biotonne jährlich 74,00 €

- Volumengebühr für den 240-l-Abfallbehälter-Restmüll-mit Biotonne jährlich 88,00 €

- Gebühr pro Person bzw. EGW - ohne Biotonne jährlich 43,00 €

- Gebühr pro Person bzw. EGW - mit Biotonne jährlich 48,00 €

 

Die Gebühren beziehen sich auf das Restmüllgefäß mit oder ohne Biotonnennutzung.

-für die Benutzung der Biotonne sind keine separaten Gebühren festgesetzt-

 

Für zusätzlich gewünschten Gefäßraum werden folgende Gebühren festgesetzt:

 

- für den 120-l- bzw. 240-l-Abfallbehälter - Restmüll jährlich 229,00 € / 418,00 € 

-bei Verwendung eines 240-l-Abfallbehälters -Restmüllstatt eines nur erforderlichen

 120-l-Behälters -ohne Biotonne jährlich 189,00 € -mit Biotonne jährlich    208,00 €

-  Großraumbehälter 1.100 l - Restmüll- (wöchentliche Entsorgung) jährlich 2.979,00 €

              

 Das Leistungspaket Abfallentsorgung hat sich in der Praxis bisher gut bewährt.

 Zur Verdeutlichung werden die Leistungen nachfolgend aufgeführt.

 Die Abfallentsorgungsgebühren beinhalten die Kosten für das Einsammeln und      

 Befördern sowie die jeweiligen Deponiegebühren der

 -14 tägigen Entsorgung von Restmüll und Bioabfall               

 -3 maligen jährlichen Grünabfall-Sammlung*)

 -2 maligen jährlichen Sondermüllentsorgung                 

- ganzjährigen Sperrgutabfuhr*)

- Entsorgung des "Wilden Mülls"                                     

- ganzjährigen Kühl- und TV-Geräte-Abfuhr*)

- ganzjährigen Entsorgung von Altpapier (anteilmäßig)    

- ganzjährigen Abfuhr d. Elektro-Großgeräte*)

*) Abfuhr mit blauer Abrufkarte bei dem Entsorgungsunternehmen anmelden.                                                                                                           

 

Altglas

Standplätze der Altglascontainer

Anstois: Am Bahnübergang

Benenberg: Ecke Wiesenstraße / Narzissenweg

Dottel: Hinter der Kirche

Golbach: Marienstraße "Regenrückhaltebecken"

Kall: bei "Die Halle" -Toom Markt

Kall: Parkplatz Im Sträßchen

Kall: Auf dem Büchel

Keldenich: Grünanlage Auf der Lehmaar

Keldenich: Ecke Fensvogel / Klein-Köln-Straße

Krekel: Parkplatz in der Rüther Straße

Rinnen: Michaelstraße

Sistig: Parkplatz am Bürgerhaus -In den Peschen

Sötenich: Parkplatz an der Urft -Bürgerhaus

Scheven: Parkplatz Zum Beestental

Steinfeld: Parkplatz Am Sportplatz

Urft: an der Brücke Urfttalstraße / Zum Eichtal

Wahlen: Diefenbacher Weg "Altes Feuerwehrgerätehaus"

Wallenthal: Lückerather Straße "Altes Feuerwehrgerätehaus"

 

Altpapier

Bündelsammlung / Blaue Tonne -Abfuhrtermine sh. Rückseite Abfuhrkalender

 

Altpapierentsorgung (Blaue Tonne) im Zentralort Kall und Anstois

Für die Bereitstellung der Papier-Tonne (gibt es nur in 240 ltr.) sowie der Sammellogistik entstehen dem Bürger keine zusätzlichen Kosten (Kaufpreis / Abfallgebühren).

Mit der Leerung der Papiertonne "Blaue Tonne" sowie die Bündelsammlungen vor Ort, ist die Firma Schönmackers Umweltdienst GmbH & Co. KG, Blankemheim, beauftragt. Die Bestellkarte für den kostenfreien Altpapierbehälter kann als PDF Format heruntergeladen werden, die Tonne kann auch per FAX bestellt werden.   

-Ersatzkarten liegen im Büro Bürgerservice der Gemeinde Kall vor-

Für die Bürger, die keinen Platz zur Unterbringung einer zusätzlichen Tonne auf dem Grundstück haben, wird das Altpapier zum gleichen Abfuhrtermin als Bündel

(wie bisher) mitgenommen.

 

Altöl

ist grundsätzlich dort abzugeben, wo neues Öl erstanden wird.

 

Biomüll  - Braune Tonne -

wird grundsätzlich alle 14 Tage montags  abgeholt -sh. Abfuhrkalender-

 

Grünabfall  - mit der Abrufkarte anmelden -

wird dreimal jährlich abgeholt- siehe Abfuhrkalender -.

Die Anmeldung kann auch per FAX: 02449/9510-142 oder E-Mail: dispo.blankenheim@schoenmackers.de erfolgen -keine telefonische Anmeldung-.

Die reine Grünabfall-Direktanlieferung zum Abfallwirtschaftszentrum in Mechernich Strempt, kostet bis 1 cbm =  2,50 €.

 

Hausmüll

Graue Tonne / Graue Bestellsäcke

wird grundsätzlich alle 14 Tage montags  abgeholt - sh. Abfuhrkalender-

Die von der Gemeinde zugelassenen Abfallbehälter -Graue Tonne- (120/240 ltr.) müssen mit einer gültigen Haftsiegelmarke gekennzeichnet sein.

Die Abfuhr der Großraumbehälter (1.100 ltr.) erfolgt einmal wöchentlich an den

bekannten Tagen.

Graue Beistellsäcke erhalten Sie im  Bürgerservice (Kaufpreis 3,00 €/Stck)

 

Sondermüll , Elektro-Kleingeräte

Wird zweimal jährlich -sh. Abfuhrkalender- durch ein mobiles Sammelfahrzeug ein-

gesammelt. Die Abfallarten sowie der Abfuhrplan werden jeweils bekanntgegeben.

 

Sortieranleitung

Restmüll, Biomüll, Gelbe Tonne/Sack

Was gehört wohin ? 
(Steht weiter unten zum Download bereit)

 

Sperrmüll, Elektro-Großgeräte, TV- u. Kühlgeräte

Die Abfuhr von Sperrmüll, Elektro-Großgeräten TV- u. Kühl- Geräten ist mit der Abrufkarte bei der Firma Schönmackers Umweltdienste, Blankenheim anzumelden bzw.die Anmeldung kann per FAX: 02449/9510-142 oder E-Mail: dispo.blankenheim@schoenmackers.de erfolgen -keine telefonische Anmeldung-.

Der genaue Abholtermin für Sperrmüll und Elektro-Großgeräten, TV- u. Kühlgeräten, wird Ihnen dann von der Fa. Schönmackers, per Postkarte, mitgeteilt -Achtung teilweise verschiedene Abholtermine-.

Als Sperrmüll gelten sperrige Abfälle aller Art aus dem Haushalt, die wegen ihrer Größe oder ihrer sonstigen Beschaffenheit nicht in die Mülltonne passen.

Gewerbliche Abfälle, Hausmüll, Bauschutt, Drahtzäune und Altreifen werden nicht mitgenommen.

 

 

Wertstoffe  

Gelbe Tonne, gelber Sack -

werden grundsätzlich alle 2 Wochen abgeholt -sh. Abfuhrkalender-

Für die Bereitstellung der Gelben-Tonne (gibt es nur in 240 ltr.) sowie der Sammellogistik entstehen dem Bürger keine zusätzlichen Kosten (Kaufpreis / Abfallgebühren). Ansprechpartner in Angelegenheiten "Gelbe Tonne / Gelber Sack"

-Entleerung, Transport, Ersatzbestellung  "Fehlbefüllung" u.ä.- ist die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co.KG.
Gelbe Tonnen können schriftlich oder per E-Mail bestellt werden: E-Mail: DSD-KreisEuskirchen@schoenmackers.de
Gelbe Säcke erhalten Sie im Rathaus gegen Abgabe einer Abholkarte. Abholkarten erhalten Sie durch telefonische Bestellung über das Servicetelefon 0800 8 884 373 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) kostenlos per Post zugestellt.

 

Umweltpartner

Gemeinde Kall

Steuern u. Abgaben, Umwelt:  02441/88844 (Abfallentsorgung)

Sicherheit u. Ordnung: 02441/88854 (wilder Müll)

Bauverwaltung: 02441/88836 (Entsorgung von Klärgruben)

Bauhof: 02441/6851

                                                                                                                            

Abfallwirtschaftszentrum Mechernich des Kreises Euskirchen: 02443/980213

Öffnungszeiten:

Montags bis Freitags: 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Samstags: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Abfallentsorger:

Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH u. Co. KG

Am Gericht 1,  53945 Blankenheim: 02449/95100

E-Mail: dispo.blankenheim@schoenmackers.de

                          

Ansprechpartner in Angelegenheiten "Gelbe Tonne / Gelber Sack"

Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co.KG

E-Mail: DSD-KreisEuskirchen@schoenmackers.de 
Servicetelefon 0800 8 884 373 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz)


Abwasserbeseitigung

Die Kanalbenutzungsgebühren werden in Form

- einer Schmutzwassergebühr -Frischwasserverbrauch je cbm-

- einer Niederschlagswassergebühr -Quadratmeter bebaute/oder befestigte Fläche-     erhoben.

 

 Für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren -Schmutzwasser- gilt als Abwassermenge -wie bisher- der Frischwasserverbrauch aus dem Vorjahr

 (Ablesezeitraum 01.01. - 31.12.)

 

Für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren -Niederschlagswasser- wird jeder

-am Kanal angeschlossener- Quadratmeter bebauter und/oder befestigter

Grundstücksfläche zu Grunde gelegt.

 

Abwassergebühren

 

 Gebührensätze 2010 gem. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

- Kanalbenutzungsgebühren - Schmutzwasser 4,13 €/cbm

- Kanalbenutzungsgebühren - Regenwasser 0,91 €/qm

- Kanalbenutzungsgebühren  - Regenwasser -

-- bei funktionstüchtig begrünten Dachflächen und sog. Öko-Pflaster 0,46 €/qm

 

Die Grubenentsorgung (geschlossene Grube/Kleinkläranlage) ist  bei der

Bauverwaltung  02441/88836 (Entsorgung von Klärgruben) anzumelden.

Die Grubenentsorgungsgebühr beträgt 35,00 €/cbm abgefahrenen Grubeninhalts.


Steuern

Die Steuersätze betragen bei der

- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 260 v.H.

- Grundsteuer B (sonst. Grundstücke) 381 v.H. ab 2009   376 v.H.

 

Allgemeine Hinweise:

Die Veräußerung von Eigentum und die Auswirkungen auf die Veranlagung zu

Grundbesitzabgaben.   

 

Grundsteuern:

Wenn Sie Ihr Eigentum (Grundstück, Haus und Eigentumswohnung) im Laufe des Jahres verkaufen, ist die Grundsteuer trotzdem von Ihnen für das gesamte Jahr zu zahlen, da nach dem Grundsteuergesetz derjenige, der am 01.01. des Jahres Eigentümer ist, für das gesamte Jahr steuerpflichtig ist. Sie können natürlich mit dem neuen Eigentümer vereinbaren (z.B. im Kaufvertrag), dass dieser Ihnen die anteilige Grundsteuer erstattet. Für das Folgejahr wird der neue Eigentümer zur Grundsteuer veranlagt, aber auch erst dann, wenn das Finanzamt eine entsprechende Eigentumsumschreibung (sog. Zurechnungsfortschreibung) durchgeführt hat.

 

Abwasser-, Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren:

Die Gebühren sind ab dem auf den Eigentumswechsel folgenden Monat von dem neuen Eigentümer zu entrichten. Diese Abrechnung kann privat zwischen Käufer und Verkäufer erfolgen; bei Vorlage des Kaufvertrages wird eine Gebührenaufteilung aber auch von der Gemeindeverwaltung durchgeführt.

 

Hunde(jahres)steuer

-für einen Hund 72,00 €; für zwei Hunde je Hund 96,00 €

 und für drei und mehr Hunde je Hund 120,00 €.

-für einen gefährlichen Hund 288,00 €; zwei oder mehr gefährliche Hunde 720,- € je Hund.

In der Gemeinde Kall werden keine Hundesteuermarken ausgegeben, als Nachweis der steuerlichen Anmeldung gilt der entsprechende Steuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr.

 

Vergnügungssteuer

Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde Kall

 

Steuergegenstand

Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Gemeinde Kall veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen -Veranstaltungen-

(Auszug aus der Vergnügungssteuersatzung)

 

-Tanzveranstaltungen gewerblicher Art;

-das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen      Apparaten in

a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,

b) Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen    Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten.

 

Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.

 

Steuerfreie Veranstaltungen

Steuerfrei sind

-Familienfeiern, Betriebsfeiern und Tanzveranstaltungen von Vereinen;         

-Veranstaltungen von Gewerkschaften, politischen Parteien und Organisationen          sowie von Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts oder ihrer Organe;

-Veranstaltungen, deren Ertrag ausschließlich und unmittelbar zu mildtätigen oder     gemeinnützigen Zwecken verwendet wird, wenn der Zweck bei der Anmeldung nach § 11 angegeben worden ist und der verwendete Betrag mindestens die Höhe der Steuer erreicht;

-das Halten von Apparaten nach § 1 Nr. 5 im Rahmen von Volksbelustigungen,   Jahrmärkten, Kirmessen und ähnlichen Veranstaltungen.

 

Zweitwohnungssteuer 

In der Gemeinde Kall wird seit dem 01.01.2002 die sogenannte Zweitwohnungssteuer erhoben. Rechtsgrundlage für die Steuererhebung ist die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kall.

Nach den Vorschriften dieser Satzung ist steuerpflichtig, wer neben seiner Hauptwohnung eine weitere Wohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat (z. B. wenn der Eigentümer oder Mieter eine Wohnung bzw. ein Haus als Nebenwohnung, Ferienwohnung oder für Urlaubszwecke nutzt).

Ihre Anzeige-, Mitteilungs- und Auskunftspflichten ergibt sich aus § 7 der Zweitwohnungssteuersatzung und/oder aus § 12 Abs. 1 Nr. 3 a Kommunalabgabengesetz NRW in Verbindung mit § ?93 Abgabenordnung.


Straßenreinigung

Die Leistungen der Gemeinde nach der Straßenreinigungssatzung sind getrennt in     Fahrbahnreinigung - Kehren - und Winterwartung auf Fahrbahnen.

Hierbei ist zu beachten, dass auf Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen,

jeweils der Kehr- und Winterdienst  und auf Anliegerstraßen nur der Winterdienst durchgeführt wird, d.h. in diesem Fall ist der Kehrdienst vom Grundstückseigentümer durchzuführen.

Die hierfür zu zahlenden Gebühren sind im Abgabenbescheid einzeln dargestellt. Aus dem Abgabenbescheid ist zu ersehen, welche Leistung die Gemeinde erbringt.

 Die Einstufung als Anliegerstraße richtet sich nach der Straßenreinigungssatzung und nicht nach der Straßenverkehrsordnung.

 

Für das Jahr 2010 werden folgende Gebühren erhoben:

 

Kehrdienst -Abgabenart 01 / 02 = 0,80 € je lfdm -wöchentliche Reinigung der  Straße                                                                 

Winterdienst -Abgabenart 03 / 04 / 05 = 1,04 € je lfdm -Winterwartung auf der Straße






Weitere Infos im WWW:

Downloads:


Infoboxen

Auskunft erteilt:

Steuern, Abgaben

Gerd Monschau
Monika Wahlfeld
Tel.: 02441/888-44
E-Mail: gmonschau@kall.de
Fax: 02441/888-70