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Gemeinde Kall

Untersuchungsberechtigungsscheine

Wer vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnt, muss sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersuchen lassen.

Beschreibung

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde den Untersuchungsberechtigungsschein aus. Neben dem Untersuchungsberechtigungsschein wird gleichzeitig ein Erhebungsbogen ausgehändigt, der ausgefüllt bei der ärztlichen Untersuchung vorgelegt werden muss. Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen. Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen, andernfalls müssen Sie die Untersuchung wiederholen. 

Folgende Untersuchungen können neben der Erstuntersuchung erforderlich sein:

  • Erste Nachuntersuchung
  • Weitere Nachuntersuchung
  • Außerordentliche Nachuntersuchung

Erläuterungen und Hinweise