Personalausweise
So beantragen Sie einen Personalausweis:
Für Ihren Antrag benötigen wir Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist.
Bei Verlust oder Diebstahl ersatzweise Ihren Führerschein, ein anderes Lichtbild-
dokument, oder Ihre Geburtsurkunde.
Lichtbildanforderungen:
Für den neuen Personalausweis gelten die gleichen Bestimmungen wie beim aktuellen Reisepass. Das Bild muss aktuell sein. Das Gesicht muss zentriert auf dem
Foto erkennbar sein: Frontalaufnahme, keine Halbprofile. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere Informationen zu den Anforderungen an Lichtbilder finden Sie unter: www.personalausweisportal.de/fotomustertafel
Bitte beachten Sie: Für den Antrag ist Ihre eigenhändige Unterschrift erforderlich!
Sie können sich daher nicht vertreten lassen!
Wer kann einen Personalausweis beantragen?
Im Regelfall erfolgt die Ausstellung eines Personalausweises ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren ist die Ausstellung des Personalausweises ohne eID-Funktion möglich. Bis zum 12. Lebensjahr wird ein Kinderreisepass ausgestellt. Das Einverständnis der Sorgeberechtigten ist erforderlich. Leben die Eltern getrennt, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. Besteht eine Betreuung, ist die sogenannte Bestallungsurkunde erforderlich. Beide Urkunden stellt das Amtsgericht aus.
Wie lange dauert die Herstellung?
Die Bundesdruckerei in Berlin benötigt für die Herstellung eines Bundespersonalausweises ca. 4 Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern. Die Gemeinde Kall hat hierauf keinen Einfluss. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Bundespersonalausweis ausgestellt werden.
Wie lange gilt der Personalausweis?
Die Gültigkeit eines Personalausweises bei über 24-jährigen beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 5 Jahre.
Gebührentabelle
Antragsteller ab 24 Jahren
28,80 Euro
Antragsteller unter 24 Jahren
22,80 Euro
vorläufiger Personalausweis
10,00 Euro
nachträgliches Einschalten der Online-
Ausweisfunktion
6,00 Euro
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)
6,00 Euro
Entsperren der Online-Ausweisfunktion
6,00 Euro
Antragsteller ab 24 Jahren
28,80 Euro
Antragsteller unter 24 Jahren
22,80 Euro
vorläufiger Personalausweis
10,00 Euro
nachträgliches Einschalten der Online-
Ausweisfunktion
6,00 Euro
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)
6,00 Euro
Entsperren der Online-Ausweisfunktion
6,00 Euro
Was Sie noch wissen sollten
Die Abholung des Personalausweises ist nur persönlich möglich!
Weitere Informationen erhalten Sie über das
Informationsportal des Bundesinnenministeriums. http://www.personalausweisportal.de


