Personalausweise
So beantragen Sie einen Personalausweis:
Für Ihren Antrag benötigen wir Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist. Bei Verlust oder Diebstahl ersatzweise Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde. Ein Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand. Ihr Gesicht muss auf diesem Foto in einer Höhe von mindestens zwei Zentimetern erkennbar und gut ausgeleuchtet sein. Sie dürfen keine Kopfbedeckung tragen. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen der Bundesdruckerei, die den Personalausweis herstellt. Bitte beachten Sie: Für den Antrag ist Ihre eigenhändige Unterschrift erforderlich! Sie können sich daher nicht vertreten lassen!|
Wer kann einen Personalausweis beantragen? |
Deutsche Staatsangehörige werden ab dem 16. Lebensjahr ausweispflichtig. Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises kann mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer/in) auch früher gestellt werden. Ist die Ehe geschieden, benötigen wir einen Sorgerechtsbeschluss. Besteht eine Betreuung, ist die sogenannte Bestallungsurkunde erforderlich. Beide Urkunden stellt das Amtsgericht aus. |
| Wie lange dauert die Herstellung? | Die Bundesdruckerei in Berlin benötigt für die Herstellung eines Bundespersonalausweises ca. 4 Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern. Die Gemeinde Kall hat hierauf keinen Einfluss. In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Bundespersonalausweis ausgestellt werden. |
| Wie lange gilt der Personalausweis? | Die Gültigkeit eines Personalausweises beträgt bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre, bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre. |
| Wie viel kostet der Personalausweis? | Die Gebühr beträgt bundeseinheitlich 8 Euro. Gebührenfrei ist der Personalausweis für Personen unter 21 Jahren, denen erstmals ein Ausweis ausgestellt wird. Wird mehr als 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit ein neuer Personalausweis beantragt, beträgt die Gebühr 13 Euro. Bei Verlust beträgt die Gebühr ebenfalls 13 Euro, wenn der Ausweis noch länger als 6 Monate gültig gewesen wäre. Ein vorläufiger Personalausweis kostet 14,-- Euro. Die Gebühr für Ausweisdokumente verdoppelt sich bei Antragstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten. |
| Was Sie noch wissen sollten | Sie können auch eine Person durch schriftliche Vollmacht mit der Abholung beauftragen. Der alte Ausweis oder der vorläufige Personalausweis (falls ein solcher ausgestellt wurde) werden bei Aushändigung des neuen Ausweises eingezogen. Sie sollten also bei Ihrem Besuch im Bürgerbüro in jedem Fall Ihren aktuellen Personalausweis mitbringen. |


