Kinderreisepässe
So beantragen Sie einen Kinderreisepass:
Der Kinderreisepass ersetzt seit dem 01.04.2004 den Kinderausweis. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar und z. B. auch für die Einreise in die USA gültig. Seit dem 01. November 2005 ist der Kinderreisepass - unabhängig vom Alter des Kindes - mit einem Lichtbild auszustellen.
Kinderausweise in alter Form behalten nur noch bis Fristablauf Ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung ist nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie die jeweiligen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes.
Länderinformationen finden Sie auf der Homepage www.auswaertiges-amt.de. Neben Hinweisen u. a. zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit den Anschriften der konsularischen Vertretungen erhält man dort auch Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes.
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Was wir für Ihren Antrag benötigen: |
Die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde Ihres Kindes ein Lichtbild aus neuerer Zeit, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand (beachten Sie bitte die Informationen zum Lichtbild der Bundesdruckerei). |
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Wer kann einen Kinderreisepass beantragen? |
Der Antrag ist von den Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) zu stellen. Ist die Ehe geschieden, benötigen Sie für den Antrag einen Sorgerechtsbeschluss. Besteht eine Betreuung, ist die sogenannte Bestallungsurkunde erforderlich. Beide Urkunden stellt das Amtsgericht aus. Bitte beachten Sie: Der Antrag für den Kinderreisepass muss von beiden Elternteilen - persönlich bzw. per Vollmacht (siehe Formularservice) gestellt werden. Bei der Beantragung sind die Personalausweise oder Pässe beider Elternteile vorzulegen. Ihr Kind ist mitzubringen, sofern es unterschriftsfähig ist. Die eigenhändige Unterschrift des Kindes im Kinderreisepass ist ab dem 10. Lebensjahr zwingend erforderlich. |
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Wie lange dauert die Herstellung? |
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt. |
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Wie lange gilt der Kinderreisepass? |
Für Kinder unter 6 Jahren ist er bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres gültig. Der Kinder- reisepass kann dann bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. Ab dem zwölften Lebensjahr kann mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten ein Personalausweis ausgestellt werden. |
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Wieviel kostet der Kinderreisepass? |
Die Gebühr für den Kinderreisepass beträgt bundeseinheitlich 13 Euro. Die Verlängerung kostet 6 Euro. Die Ausstellung eines Kinderreisepasses außerhalb der behördlichen Dienstzeiten kostet 26,-- Euro. |
Weitere Infos im WWW:
Downloads:
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Antragsformular Kinderreisepass
(pdf-Datei / 215.37 KB)


