Auf der Basis der melderechtlichen und datenschutzrechtlichen Grundlagen bieten die AKDB und die d-NRW mit dem Produkt ZEMA die Möglichkeit, über ein länderübergreifendes Internet-Portal Anfragen aus den zentralen Einwohnerdatenbeständen vorzunehmen.
ZEMA ist eine Anwendung für registrierte Nutzer, die einfache Melderegisterauskünfte regelmäßig und in größerem Umfang in Anspruch nehmen. Hierzu zählen sogenannte Power-User wie z. B. Inkassodienste, Versandhäuser, Versicherungen usw., aber auch Behörden, Organisationen und sonstige Einrichtungen.
Sparen Sie Zeit und Kosten und nutzen Sie das Online-Angebot einer modernen Verwaltung!
Voraussetzung für Großkunden (Poweruser):
Über die zentrale Einstiegsseite www.zemaonline.de erhalten Sie weitere Informationen und können sich als Kunde registrieren lassen.
Gebühren:
Die Auskunftsgebühr beträgt 6,00 Euro pro Anfrage, hinzu kommt ein Transaktionsentgelt in Höhe von 2,50 Euro. Die Abrechnung der Gebühren erfolgt in einer monatlichen Kostenaufstellung durch d-NRW.
Voraussetzung für Behörden:
Über das Meldeportal für Behörden (MpB) wird es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden ermöglicht, sehr schnell Melderegisterdaten kostenlos bei den Meldebehörden in NRW abzufragen.
Für weitere Informationen bitte hier klicken:
http://www.d-nrw.de/projekte/meldeportal-behoerden
Private Anfrager, die nur eine geringe Anzahl von Anfragen bzw. Einzelanfragen stellen möchten, müssen ihre Anfragen schriftlich bei der hiesigen Meldebehörde stellen.
Rechtsgrundlage:
§ 49 Bundesmeldegesetz