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Wehrerfassung

W e r unterliegt der Wehrpflicht:

vom 18. Lebensjahr an alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben; dies gilt auch für Personen, die erst zwei Jahre nach der Verlegung ihres ständigen Aufenthalts aus den in § 1 Abs. 3 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Gebieten wehrpflichtig werden.

W a n n erfolgt die Erfassung:

kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden

W a n n endet die Erfassung:

mit dem 28. Lebensjahres, wenn keine Einwendungen des Kreiswehrersatzamtes vorliegen

W i e erfolgt die Erfassung:

die Wehrpflichtigen werden von uns angeschrieben, mit der Bitte die persönlichen Daten zu überprüfen und etwaige Berichtigungswünsche mitzuteilen. Sind die dem Melderegister entnommenen Angaben richtig, werden diese dann als Erfassungsergebnis dem Kreiswehrersatzamt übermittelt.

W i c h t i g :

durch die Erfassung wird nur die grundsätzliche Wehrpflicht festgestellt. Das Kreiswehrersatzamt setzt sich nochmal schriftlich mit dem Wehrpflichtigen in Verbindung. Es entscheidet auch über dauernde oder vorübergehende Wehrdienstausnahmen.

 

 

 

 





Infoboxen

Öffnungszeiten Bürgerbüro

 
Montags - Freitags

8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstags
14.00 - 19.00 Uhr
Montags - Mittwochs
14.00 - 16.30 Uhr

Und nach vorheriger Terminabsprache!