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Gemeinde Kall

Wehrerfassung

Seit dem 01.07.2011 erfolgt anstelle der Wehrerfassung eine Datenübermittlung nach § 58 Wehrpflichtgesetz.

Beschreibung

Demnach übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich die Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden. Die Übersendung dieser Daten darf nur für die Unterbreitung von Informationsmaterial der Streitkräfte verwendet werden.

Details

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach Abs. 2 Satz 1 übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

  • Familienname
  • Vornamen
  • gegenwärtige Anschrift
     

Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) widersprochen haben. Der Widerspruch ist an die Gemeinde Kall, Bürgerbüro, Bahnhofstraße 9, 53925 Kall zu richten.

Unter Links und Downloads halten wir das Formular Erklärung zu meinen Widerspruchsrechten nach dem Bundesmeldegesetz für Sie bereit.

Erläuterungen und Hinweise