Wehrerfassung
Widerspruchsmöglichkeit bei Weitergabe von Daten nach Wehrpflichtgesetz
Trotz Aussetzung der Wehrpflicht zum 01. Juli 2011 sind die Meldebehörden
weiterhin verpflichtet, jährlich bis zum 31. März folgende Daten an die Wehrverwaltung zu melden:
1. Familienname
2. Vornamen
3. gegenwärtige Anschrift
Betroffen sind Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und die im folgenden Jahr volljährig werden.
Die Datenübermittlung erfolgt, sofern die Betroffenen nicht widersprechen, zur Übersendung von Informationsmaterial.
Widersprüche gegen eine Datenübermittlung sind bis zum 15.03. des jeweiligen
Jahres an den Bürgerservice der Gemeinde Kall, z. Hd. Frau Fink, zu richten.
Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie auf dieser Seite unter Downloads.
Downloads:
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Widerspruch Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung
(pdf-Datei / 8.1 KB)


