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Lohnsteuerkarten

 

Ausstellung und Änderung von Lohnsteuerkarten

Das Bürgerbüro stellt dem Antragsteller kostenlos eine Lohnsteuerkarte für das laufende Kalenderjahr aus, wenn er am 20. September des Vorjahres in Kall mit Hauptwohnung

gemeldet war und noch keine Steuerkarte erhalten hat. Wenn im Datenbestand vermerkt ist, dass der Bürger/die Bürgerin regelmäßig eine Steuerkarte benötigt, wird die Steuerkarte

automatisch zugesandt.

Der Antrag auf Ausstellung einer Lohnsteuerkarte kann telefonisch, persönlich oder schriftlich gestellt werden.

 

Verlorene, unbrauchbar gewordene oder zerstörte Lohnsteuerkarten können durch die Ausstellung einer Ersatzlohnsteuerkarte ersetzt werden. Die Ausstellung muss persönlich oder schriftlich erfolgen. (s. Formulare)

 

Die Lohnsteuerklassen

Es gibt die Lohnsteuerklassen I bis VI. Je nach ihren persönlichen Voraussetzungen werden Sie in eine bestimmte Steuerklasse "eingestuft".

 

Wechsel der Steuerklasse - gilt nur für Ehepaare -

Im Laufe des Kalenderjahres können Sie die Steuerklasse - bis spätestens 30. November - einmal ändern lassen. Dies gilt natürlich nicht, wenn der Anlass zur Änderung der Steuerklasse die Aufnahme oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ist. Beim Ändern der Lohnsteuerklasse ist auch die Lohnsteuerkarte des/der Ehepartners/-partnerin vorzulegen.Die Änderungen gelten ab dem Folgemonat.

 

Änderungen auf der Lohnsteuerkarte

Bei Heirat, Geburt eines Kindes oder bei einem Kirchenaus- bzw. Kircheneintritt werden die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte geändert. Mitzubringen sind die entsprechenden Personenstandsurkunden bzw. Bescheinigungen und die jeweilige Lohnsteuerkarte.

 

Hinweis

Bevor Sie dem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte aushändigen, überprüfen Sie die Angaben auf ihre Richtigkeit.

 

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass,

bei getrennt Lebenden - Erklärung über steuerliches Getrenntleben (siehe Formularservice),

für die Berücksichtigung von Kindern, die nicht hier gemeldet sind - steuerliche Lebensbescheinigung der Wohnsitzgemeinde des Kindes,

bei Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, muss der jeweilige Aufenthaltstitel vorgelegt werden.

 

Gebühren

Änderung und Ausstellung der Lohnsteuerkarte                        Keine Gebühr

Ersatzlohnsteuerkarte                                                            5,-- Euro

 

 





Infoboxen

Öffnungszeiten Bürgerbüro

 
Montags - Freitags

8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstags
14.00 - 19.00 Uhr
Montags - Mittwochs
14.00 - 16.30 Uhr

Und nach vorheriger Terminabsprache!