Fischereischeine
Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen
Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein.
Es gibt den Jugend-, den Jahres- und den Fünfjahresfischereischein.
Jugendfischereischein
Personen zwischen 10 und 16 Jahren kann der Fischereischein als Jugendfischereischein erteilt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers. Die Beantragung erfolgt nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Mit Vollendung des 13. Lebensjahres besteht die Möglichkeit zur Ablegung der Fischereiprüfung.
Bei der Erstausstellung wird 1 aktuelles Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr, heller Hintergrund) benötigt und um Vorlage des Kinderreisepasses oder Personalausweises des Jugendfischereischeininhabers gebeten.
Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein
Die erste Erteilung eines Fischereischeines ist davon abhängig, dass der Antragsteller eine Fischereiprüfung bestanden und das 14. Lebensjahr vollendet hat (Ablegen der Prüfung ab
Vollendung des 13. Lebensjahres möglich).
Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Kreis Euskirchen gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.
Bei der Erstausstellung wird 1 aktuelles Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr, heller Hintergrund) benötigt und um Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses gebeten.
Außerdem muss der Nachweis über die bestandene Prüfung erbracht werden.
Gebühren
Jugendfischereischein 8,00 Euro
Jahresfischereischein 16,00 Euro
Fünfjahresfischereischein 48,00 Euro


