Inhalt anspringen

Gemeinde Kall

Fischereischein

Grundsätzlich muss jeder, der angeln will, Inhaber eines Fischereischeins sein.

Beschreibung

Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben. Dadurch wird sichergestellt, dass nur solche Personen die Fischerei ausüben, die hierzu die erforderlichen Kenntnisse besitzen. Das Ablegen der Fischereiprüfung ist ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich. Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung ist beim Kreis Euskirchen, Untere Fischereibehörde, zu stellen.

Der Fischereischein kann für ein oder fünf Jahre ausgestellt werden. Zuständig für die Ausstellung ist die örtliche Ordnungsbehörde. Eine Verlängerung des Fischereischeines ist möglich, wenn auf dem Fischereischein noch ein Verlängerungsfeld frei ist.

Für Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren kann ohne Prüfung ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Dieser ist für ein Jahr gültig und berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.

Erläuterungen und Hinweise