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Fischereischeine

 

Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen

 

Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein.

Es gibt den Jugend-, den Jahres- und den Fünfjahresfischereischein.

 

 

Jugendfischereischein

 

Personen zwischen 10 und 16 Jahren kann der Fischereischein als Jugendfischereischein erteilt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers. Die Beantragung erfolgt nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.

Mit Vollendung des 13. Lebensjahres besteht die Möglichkeit zur Ablegung der Fischereiprüfung.

Bei der Erstausstellung wird 1 aktuelles Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr, heller Hintergrund) benötigt und um Vorlage des Kinderreisepasses oder Personalausweises des Jugendfischereischeininhabers gebeten.

 

Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein

 

Die erste Erteilung eines Fischereischeines ist davon abhängig, dass der Antragsteller eine Fischereiprüfung bestanden und das 14. Lebensjahr vollendet hat (Ablegen der Prüfung ab

Vollendung des 13. Lebensjahres möglich).

 

Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Kreis Euskirchen gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.

 

Bei der Erstausstellung wird 1 aktuelles Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr, heller Hintergrund) benötigt und um Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses gebeten.

Außerdem muss der Nachweis über die bestandene Prüfung erbracht werden.

 

Gebühren

 

Jugendfischereischein                           8,00 Euro

Jahresfischereischein                          16,00 Euro

Fünfjahresfischereischein                     48,00 Euro       

 

 





Infoboxen

Öffnungszeiten Bürgerbüro

 
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Donnerstags
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Montags - Mittwochs
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