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Elektronische Melderegisterauskunft

Mit der elektronischen Melderegisterauskunft EMRA bietet Ihnen die Gemeinde Kall die Möglichkeit, auf elektronischem Wege Auskünfte aus dem Melderegister der Gemeinde Kall zu erhalten. Die elektronische Auskunft spart Ihnen Mühe und bares Geld.

Auskünfte aus dem Melderegister können persönlich, schriftlich oder online erbeten werden und sind gebührenpflichtig. Eine telefonische Auskunft an Privatpersonen kann nicht erteilt werden. Die Person, zu der die Auskunft beantragt wird, muss anhand von Suchmerkmalen (Name, Vorname, Geburtsdatum oder letzte Adresse in der Kommune) eindeutig bestimmt sein.

Die elektronische Melderegisterauskunft (EMRA) unterstützt Sie bei der Online-Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft. Die Gebühr wird mittels Abbuchungsverfahren eingezogen. Für die Datenübermittlung erfolgt der Aufbau einer sicheren SSL-Verbindung gemäß den Einstellungen Ihres Browsers.

Der Nutzen dieser Anwendung liegt beim Kunden und der Gemeinde Kall. Sie sparen das Porto für die Anfrage und die Gemeinde Kall kann Ihre Anfrage schnell und effizient bearbeiten. Sie erhalten nach Beantwortung der Anfrage automatisch eine E-Mail, dass Ihre Anfrage beantwortet wurde und können die Daten sofort abrufen. Anfragen, die auf diesem Wege eingehen, werden bevorzugt bearbeitet.

 

Vorteile von EMRA

Der Arbeitsaufwand für die Beantwortung der Auskünfte wird minimiert. Anfragen, die auf elektronischem Wege eingehen, werden im günstigsten Fall an Werktagen innerhalb der Öffnungszeiten wenige Minuten nach Eingang von den Sachbearbeitern des Einwohnermeldeamtes bearbeitet. Sie können Ihre Anfrage rund um die Uhr stellen. Die Zeit für den Postversand und den Posteingang entfällt.

Auskünfte sind gemäß Meldegesetz kostenpflichtig. Melderegisterauskünfte kosten je Auskunft  7,-- Euro, Archivauskünfte kosten je Auskunft 15,-- Euro. Es entstehen keine Portokosten.
Die zu zahlenden Gebühren werden ausschließlich per Lastschriftverfahren eingezogen. Beim Abbuchungsverfahren brauchen Sie keine Sicherheitsrisiken zu befürchten, da es sich um eine sichere SSL-Verbindung handelt. Sie geben auch nur Ihre Bankverbindung (Kontonummer und Bankleitzahl) an.

Die PIN von Ihrem Girokonto wird nicht abgefragt und bleibt Ihr Geheimnis.
Eine eigene, besondere PIN erhalten Sie von uns, damit Sie Ihr Anfrageergebnis abrufen können. Diese PIN hat nichts mit Ihrer PIN vom Girokonto zu tun.

Sie können sicher sein, dass nur Gebühren für solche Anfragen abgebucht werden, die Sie auch gestellt haben. Sollte Ihre Kontonummer von einer anderen Person missbräuchlich benutzt werden, können Sie dem Gebühreneinzug durch Anzeige bei Ihrer Bank widersprechen. Die Gebühren werden einmal monatlich per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht.


Anfragende, die Anspruch auf eine gebührenfreie Auskunft haben (z. B. Behörden), müssen die Mehrfachauskunft benutzen und systembedingt die Bezahlung per Rechnung auswählen. Gebühren werden jedoch nicht erhoben.

 





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